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Newsübersicht

2026

2026-04-10 15:00

Die Masche der Blue GmbH

Viele kleine und mittelständische Unternehmen erhalten Werbeanrufe des „Marketingbüros“ Blue GmbH. Diese gibt vor, dem Unternehmen durch Optimierung von SEO-Maßnahmen, Google-Ads-Maßnahmen oder My-Google-Business-Einträgen zu mehr Reichweite im Internet verhelfen zu wollen. In etlichen Fällen entsteht dabei bei Angerufenen zunächst der Eindruck, der Anruf käme von Google selbst – so schildern es uns jedenfalls regelmäßig Betroffene.

In den Telefonaten bleibt oft unklar, welche Dienstleistungen die Blue GmbH eigentlich genau erbringen will. Konkrete Informationen werden nicht geliefert. Die Telefongespräche werden in der Regel mit Zustimmung der Betroffenen aufgezeichnet, damit die Blue GmbH so später einen vermeintlichen Vertragsschluss nachweisen kann.

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2026-03-26 12:00

Foto: Christoph Giebeler

Urheberrechtsschutz für Design der Fender Gitarre

Jeder Musiker kennt sie, die weltberühmte Stratocaster E-Gitarre mit dem innovativen „Cutaway“–Design, drei Single-Coil-Pickups und markantem Schlagbrett, die von Leo Fender 1954 als Antwort auf Gibsons „Les Paul“ auf den Markt gebracht wurde.

Unzählige Musiker wie Buddy Holly, George Harrrison, Eric Clapton, Eddie Van Halen, Mark Knopfler, Stevie Ray Vaughan, Ritchie Blackmore und viele mehr haben die Stratocaster bekannt gemacht und dafür gesorgt, dass sie zu einem Symbol für Rockmusik geworden ist. Und nachdem Jimi Hendrix beim Konzert am 31. März 1967 im Londoner Astoria seine Stratocaster live auf der Bühne angezündet hat, hatte das Modell endgültig internationalen Kultstatus erlangt.

Deswegen wird das Stratocaster-Design auch gerne und oft nachgeahmt und kopiert, wie z.B. von einem chinesischen Online-Händler, der eine nahezu identisch gestaltete Gitarre über AliExpress nach Deutschland vertrieben hat. Fender sah darin eine Verletzung seiner Rechte und zog vor das Landgericht Düsseldorf.

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2026-03-25 17:00

Kein Unterlassungsanspruch bei Übernahme von Streaming Ausschnitten - Rechtsmissbräuchlichkeit bei gegenseitigem Social Media Zwist

Zu Beginn des Jahres hat die 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Beschluss v. 09.01.2026 – 14 O 455/25) entschieden, dass kein Unterlassungsanspruch gegen das Abspielen eines fremden Streaming-Ausschnitts im eigenen Live-Stream besteht, wenn dies als „parodistische Meinungsäußerung“ zu werten ist.

Bei den Parteien handelte es sich um TikTok-Streamer, die beide in ihren Livestreams harte Kritik an anderen Personen üben, z.T. auch unter Verwendung von (Formal-)Beleidigungen.

Die Antragstellerin wollte der Antragsgegnerin verbieten lassen, ohne ihr Einverständnis einen Ausschnitt aus ihrem TikTok-Livestream in eigenen Livestreams zu verwenden.

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2026-03-12 10:00

Kein äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch für Marokko aufgrund fehlender Anspruchsgrundlage

Der BGH hat mit seinen Urteilen vom 24.02.2026 (VI ZR 416/23 und VI ZR 416/23) die Revisionen des Königreichs Marokko gegen Die Zeit und Süddeutsche Zeitung zurückgewiesen und die Berufungsurteile damit bestätigt. Für ausländische Staaten bestehen laut diesen Urteilen keine äußerungsrechtlichen Abwehransprüche gegen inländische Medien.

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2026-02-09 14:15

Unterlassungsanspruch und Vertragsstrafe gegen AfDler durchgesetzt

Um Hass und Hetze entgegenzutreten, ist es wichtig, bei Grenzüberschreitungen konsequent zu agieren und nicht zurückzuziehen.

Für eine Kölner Lokalpolitikerin haben wir gegen einen AfDler wegen einer solchen Grenzüberschreitung entsprechende Unterlassungsansprüche geltend gemacht.

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2026-02-09 14:05

Kostenfalle Musiknutzung auf Social Media

Seit einigen Jahren werden immer öfter TikTok- oder Instagram-Nutzer abgemahnt, weil Sie Musik aus den von den Plattformen zur Verfügung gestellten Musik-Bibliotheken kommerziell genutzt haben sollen. Wir haben darüber bereits 2023 in unserem Artikel „Abmahnung wegen Nutzung der Instagram-Musikbibliothek“ berichtet.

 

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2026-01-23 10:00

Das Geschäft mit der Löschung von Online-Bewertungen

Seriöse Kanzleien erkennt man daran, dass sie von Anfang an klarstellen, dass nicht jede schlechte Bewertung einfach gelöscht werden kann, sondern dass immer eine rechtliche Prüfung erforderlich ist, ob die Bewertung tatsächlich rechtswidrig ist. Bewertungen, die auf einer tatsächlichen Erfahrung beruhen und keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen enthalten, sind rechtmäßig und können nicht gelöscht werden oder werden nach einem Einspruch des Verfassers wieder veröffentlich.

Das RTL-Magazin „Life - Menschen, Momente, Geschichten“ hat in der Sendung vom 17. Januar 2026 „Skandal um Google-Bewertungen - Wie Anwälte für Geld negative Google-Bewertungen löschen“ in einem Test bei verschiedenen Kanzleien die Löschung einer negativen Google-Bewertung angefragt. Dass Kanzleien - so wie wir es tun - bereits am Telefon darüber aufklären, dass es bei negativen Bewertungen keinen pauschalen Lösch-Anspruch gibt, sondern immer eine individuelle Prüfung erforderlich ist, scheint leider die Ausnahme zu sein. Statt dessen versucht man, die Anrufer davon zu überzeugen, möglichst viele Löschaufträge zu erteilen, ohne überhaupt geprüft zu haben, ob das rechtlich möglich ist. RTL hat unseren Rechtsanwalt Philipp Selbach daher in einem Interview um seine Einschätzung zu dieser Vorgehensweise gebeten. Hier geht’s zum Video.

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