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Kostenfalle Musiknutzung auf Social Media

Seit einigen Jahren werden immer öfter TikTok- oder Instagram-Nutzer abgemahnt, weil sie Musik aus den von den Plattformen zur Verfügung gestellten Musik-Bibliotheken kommerziell genutzt haben sollen. Wir haben darüber bereits 2023 in unserem Artikel „Abmahnung wegen Nutzung der Instagram-Musikbibliothek“ berichtet.

Häufig fordern die Rechteinhaber, z.B. Lizenz-Agenturen wie die SoundGuardian GmbH, die INSTNCT GmbH oder Musiklabels wie die B1 Recordings GmbH oder die Kontor Records GmbH, dabei Schadensersatz (bzw. Nachlizenzierungen) in Höhe von mehreren tausend Euro. Vertreten werden die Rechteinhaber von auf solche Forderungen spezialisierten Kanzleien wie IPPC Law (Rechtsanwalt Daniel Sebastian), Frommer.Legal, Mathé Law Firm, Prinz Rechtsanwälte und Beutler Brandt (B&B).

Hintergrund dieser Aufforderungen ist eine angeblich kommerzielle (gewerbliche) Nutzung von Musik auf Social Media. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Account „privat“ oder „gewerblich“ ist, sondern ob der jeweilige Post, in dem die Musik benutzt wird, als gewerblich einzustufen ist.  Das ist immer dann der Fall, wenn der Post eine Förderung der geschäftlichen Tätigkeit zum Ziel hat. Die Nutzung der Musik dient dann einem kommerziellen Zweck, nämlich der Förderung der eigenen geschäftlichen Tätigkeit.

Eine kommerzielle Nutzung ist aber in den Nutzungsbedingungen der Plattformen regelmäßig ausgeschlossen. Die Plattformen haften daher nicht für die Verwendung der Musik, sondern der jeweilige Nutzer.

Auch wenn die Rechtsverletzung in den meisten Fällen unbestreitbar vorliegt, lohnt sich ein Gang zum Anwalt in jedem Fall. Denn meistens sind die Forderungen deutlich überzogen, denn es werden pauschal Vergütungsmodelle angewandt, ohne Rücksicht darauf, welchen Umfang die Rechtsverletzung tatsächlich hatte. Der Lizenzschaden für einen Post auf einem Account mit nur wenigen Followern und geringer Reichweite ist nämlich deutlich niedriger anzusetzen, als auf einem Kanal großer Unternehmen oder bei Influencern mit einer Reichweite von mehreren Tausend Followern.

In dem MDR-Radio-Beitrag „Geschäftlich genutzte Musik - Abmahnungen: Wenn TikTok und Instagram teuer werden“ rät unser Rechtsanwalt Philipp Selbach daher dazu, immer eine spezialisierte Kanzlei zu Rate zu ziehen, weil die Forderungen in der Regel deutlich reduziert werden können.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen der Nutzung vom Titeln aus der Musikbibliothek erhalten? Wir beraten Sie schnell und unkompliziert.

© Februar 2026, Philipp Selbach, Stefan Müller-Römer

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