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Januar 2026

2026-01-23 10:00

Das Geschäft mit der Löschung von Online-Bewertungen

Seriöse Kanzleien erkennt man daran, dass sie von Anfang an klarstellen, dass nicht jede schlechte Bewertung einfach gelöscht werden kann, sondern dass immer eine rechtliche Prüfung erforderlich ist, ob die Bewertung tatsächlich rechtswidrig ist. Bewertungen, die auf einer tatsächlichen Erfahrung beruhen und keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen enthalten, sind rechtmäßig und können nicht gelöscht werden oder werden nach einem Einspruch des Verfassers wieder veröffentlich.

Das RTL-Magazin „Life - Menschen, Momente, Geschichten“ hat in der Sendung vom 17. Januar 2026 „Skandal um Google-Bewertungen - Wie Anwälte für Geld negative Google-Bewertungen löschen“ in einem Test bei verschiedenen Kanzleien die Löschung einer negativen Google-Bewertung angefragt. Dass Kanzleien - so wie wir es tun - bereits am Telefon darüber aufklären, dass es bei negativen Bewertungen keinen pauschalen Lösch-Anspruch gibt, sondern immer eine individuelle Prüfung erforderlich ist, scheint leider die Ausnahme zu sein. Statt dessen versucht man, die Anrufer davon zu überzeugen, möglichst viele Löschaufträge zu erteilen, ohne überhaupt geprüft zu haben, ob das rechtlich möglich ist. RTL hat unseren Rechtsanwalt Philipp Selbach daher in einem Interview um seine Einschätzung zu dieser Vorgehensweise gebeten. Hier geht’s zum Video.

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