Plattformbetreiber müssen selbst aktiv werden
Mit seiner jüngsten Entscheidung vom 25.01.2024 (OLG Frankfurt, Urt. v. 25.01.2024, Az. 16 U 65/22) nimmt das Oberlandesgericht Frankfurt Plattformbetreiber in die Pflicht, ihre Inhalte selbst auf ihnen bereits bekannte (!) gleiche und gleichartige Rechtsverletzungen zu prüfen.
- Was ist überhaupt passiert?
Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) ist im Internet immer wieder Hasskommentaren und diffamierenden Äußerungen gegen ihre Person ausgesetzt gewesen.
Die Politikerin hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrere Male erfolgreich dagegen zur Wehr gesetzt.
Zuletzt klagte Frau Künast gegen „Meta“, weil ein Facebook-User ein Meme postete, welches ein Foto der Politikerin mit ihrem Vor- und Nachnamen sowie dem Zitat „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen“ zeigte.
Diese Äußerung hatte Frau Künast nie getätigt. Durch das Meme wurde der Eindruck vermittelt, sie hätte diese Aussage getroffen.
Das Meme wurde von mehreren Nutzern geteilt und auf der Plattform weiterverbreitet.
Gegen die Veröffentlichung dieses Memes wehrte sich Frau Künast erfolgreich vor dem Landgericht Frankfurt (LG Frankfurt, Urteil v. 08.04.2022, Az. 2-03 O 188/21).
Sie klagte auf Unterlassung und Schadensersatz.
Das Landgericht verpflichtete Meta dazu, es zu unterlassen das Meme mit dem Zitat öffentlich zugänglich zu machen.
Meta legte gegen dieses Urteil Berufung ein und scheiterte damit nun auch vor dem OLG Frankfurt.