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Februar 2024

2024-02-01 14:41

Twitch-Bann - Bundesverfassungsgericht erteilt KuchenTV eine Absage

Der als KuchenTV bekannte Streamer und Youtuber Tim Heldt wurde Anfang Dezember 2023 von der Streaming-Plattform „Twitch“ gebannt, indem sein Account auf unbestimmte Zeit gesperrt wurde. Vor seiner Sperrung streamte er regelmäßig vor seinen rund 300.000 Followern. 

Die Plattform beruft sich auf ihr virtuelles Hausrecht und wirft Heldt vor, gegen die Community-Richtlinien verstoßen zu haben.

Heldt soll laut Twitch die Streamerin Shurjoka „belästigt“ und „unter psychischen Druck gesetzt“ haben. 

In einem KuchenTV-Stream soll Heldt unter anderem gesagt haben, dass Shurjokas Tränen für ihn wie Gleitgel seien und der Twitch-Support auf die Streamerin „einen Scheiß“ gäbe.

Heldt beantragte daraufhin vor dem LG Braunschweig, Twitch zu untersagen, seinen Account zu sperren bzw. die Plattform dazu zu verpflichten, seinen Account wieder zu aktivieren.

Die Anwälte des Streamers beantragten, dem Antrag ohne vorherige mündliche Verhandlung stattzugeben. Das LG Braunschweig beraumte aber für den 30.01.24 eine mündliche Verhandlung in der Sache an.

Dagegen wendete sich KuchenTV bzw. Tim Heldt mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung an das Bundesverfassungsgericht, weil er wollte, dass das BVerfG dem LG Braunschweig aufgibt, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, weil das LG Braunschweig sich geweigert hatte, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte dieses Begehren von Tim Heldt ab und wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass Heldt keinen ausreichend schweren Nachteil glaubhaft gemacht habe, der ihm entstehen würde, wenn das Landgericht wie geplant erst am 30. Januar über die Sache entscheiden würde.

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