Birkenstock versucht schon seit längerem, gegen die Herstellung und den Vertrieb von günstigen Nachahmungen ihrer Produkte, insbesondere der ikonischen Sandalen, vorzugehen.
Zuletzt hat sich das Unternehmen mit seinen Produkten vollständig von Amazon zurückgezogen, weil man dort nicht bereit war, die Nachahmer-Modelle von der Plattform zu nehmen.
Nun hatte Birkenstock auch rechtliche Schritte direkt gegen einen Hersteller dieser Nachahmungen eingeleitet.
Ursprünglich hatte Birkenstock vor dem Landgericht Köln auf Unterlassung des Vertriebs der Vervielfältigungsmodelle, die ihrer Ansicht nach das Urheberrecht verletzten, geklagt.
Außerdem hatte Birkenstock auch Auskunftserteilung, Schadenersatzfeststellung sowie Vernichtung und Rückruf der streitbefangenen Modelle beantragt.
In der ersten Instanz wurde der Klage noch vollumfänglich stattgegeben. Das Oberlandesgericht Köln hat im Berufungsverfahren nun aber anders entschieden (OLG Köln, Urteil vom 26.01.2024 - 6 U 89/23).