Dass die Google-Fonts-Abmahnungen von der Kanzlei Kilian Lenard unserer Rechtsauffassung nach rechtsmissbräuchlich sind, haben wir Ihnen bereits ausführlich in unserem Artikel im September 2022 erläutert.
Nun hat auch das AG Ludwigsburg mit Urteil vom 28.02.2023 (Az.: 8 C 1361/22) zutreffend entschieden, dass das Verschicken der mindestens 217.540 Google-Fonts-Abmahnungen im Zeitraum vom 14.09.2022 bis 20.10.2022 rechtsmissbräuchlich gewesen ist, weil das Interesse an einer Einnahmeerzielung im Vordergrund gestanden hat und nicht etwa, wie von der Gegenseite behauptet, die Erzeugung von Aufmerksamkeit für das Thema Google-Fonts.