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August 2025

2025-08-21 14:01

Nutzung von Stadtwappen durch die AfD im Kommunalwahlkampf verboten?

Die AfD benutzt diese Vorkommnisse natürlich wieder, um sich in der Opferrolle zu suhlen und von einem „Kampf gegen unsere Partei“ zu schwadronieren. Geschickt nutzt die AfD die durch ihre Rechtsverletzungen gewonnene mediale Aufmerksamkeit, um ihre Anhänger für die Kommunalwahl zu mobilisieren.

Natürlich sind diese wiederholten Grenzüberschreitungen bzw. Rechtsverletzungen kalkuliert, um das Narrativ der „Opferpartei“ zu stärken und „Aufreger“ und „Skandale“ zu produzieren, die letztlich nichts anderes  als dreiste Rechtsverletzungen seitens der AfD sind.

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2025-08-05 15:14

Anspruch gegen Facebook auf Löschung eines Nutzerkontos stattgegeben

In einem aktuellen Urteil hat das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 26.06.2025, 16 U 58/24) entschieden, dass ein Anspruch gegen Facebook auf Löschung eines Facebook-Kontos besteht, wenn dieses ausschließlich dazu eingerichtet und genutzt wurde, rechtsverletzende Äußerungen über eine Person zu posten.

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2025-08-04 11:00

Kein Sonderkündigungsrecht bei Online-Partnervermittlungsportalen

Der III. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 17. Juli 2025 (III ZR 388/23) darüber entschieden, ob Verträge zwischen der Betreiberin eines Online-Partnervermittlungsportals und ihren Kunden über eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft gemäß § 627 Abs. 1 BGB jederzeit gekündigt werden können.

Außerdem entschied er dazu, ob die bis zum 28.02.2022 vom Portal in ihren AGB verwendeten Vertragsverlängerungsklauseln nach der maßgeblichen damaligen Rechtslage Verbraucher nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unangemessen benachteiligen und deshalb unwirksam sind.

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2025-08-01 10:55

FernUSG ist auch auf Verträge zwischen Unternehmen anwendbar

Mit Urteil vom 12.06.2025 (III ZR 109/24) wies der BGH die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des OLG Stuttgart zurück. Der Kläger und die Beklagte stritten über Zahlungsansprüche aus einem Vertrag über ein "9-Monats-Business-Mentoring-Programm Finanzielle Fitness" zum Preis von 47.600 € brutto. Für dieses Programm lag keine Zulassung gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht - Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) - vor.

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