Das OLG Hamburg hat in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 06.02.2025, Az.: 15 U 43/24) klargestellt, dass das Wettbewerbsrecht keinen Schutz für bloße gestalterische Grundideen gewährt. Nur die konkrete Ausformung eines Designs kann wettbewerblichen Schutz genießen.