Wer einen KI-Chatbot betreibt, ist für dessen Äußerungen verantwortlich. Denn Überraschung: Ein KI-Chatbot ist kein „Dritter“, sondern dem Geschäftsbereich desjenigen zuzuordnen, der ihn anbietet. Wer hätte das ahnen können?! Zwei „Beauty“-Ärzte aus Recklinghausen anscheinend nicht. Sie haften für die Falschaussagen des von ihnen implementierten Chatbots, wie der 4. Zivilsenat des OLG Hamm mit Urteil vom 12. Mai 2026 entschieden hat [4 UKl 3/25; GRUR-RS 2026, 9480].