Die Nutzung von Musik auf Social Media ist weit verbreitet. Doch viele sind sich gar nicht bewusst, dass der Song, der den neuesten Post so schön untermalt, urheberrechtlich geschützt ist. Wenn dann eine Abmahnung im Briefkasten landet, ist der Schock groß. Ob von IPPC Law, SoundGuardian, der Mathé Law Firm oder Frommer Legal – momentan gibt es eine regelrechte Abmahnwelle.
Besonders Influencer und Selbstständige nutzen Musik gerne zu Marketingzwecken und um ihre Reichweite zu steigern. Doch dürfen Nutzer die Musik aus der Musikbibliothek einfach so verwenden, ohne mit einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung rechnen zu müssen? Gibt es Unterschiede zwischen privaten und kommerziellen Nutzern?