Abmahnungen wegen unberechtigter Musiknutzung auf Social Media
Die Nutzung von Musik auf Social Media ist weit verbreitet. Doch viele sind sich gar nicht bewusst, dass der Song, der den neuesten Post so schön untermalt, urheberrechtlich geschützt ist. Wenn dann eine Abmahnung im Briefkasten landet, ist der Schock groß. Ob von IPPC Law, der Mathé Law Firm oder Frommer Legal – momentan gibt es eine regelrechte Abmahnwelle. Daneben gibt es noch sog. Nachlizenzierungsangebote wie z.B. von SoundGuardian. Auch diese fallen aber oft höher aus, als es die meisten erwarten.
Besonders Influencer und Selbstständige nutzen Musik gerne zu Marketingzwecken und um ihre Reichweite zu steigern. Doch dürfen Nutzer die Musik aus der Musikbibliothek einfach so verwenden, ohne mit einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung rechnen zu müssen? Gibt es Unterschiede zwischen privaten und kommerziellen Nutzern?
Urheberrechtsschutz
Grundsätzlich gilt, dass die Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung von Musikstücken nur dem jeweiligen Urheber erlaubt ist (§ 15 ff. UrhG). Sollen Videos also mit Musik hinterlegt werden, wird die vorherige Zustimmung des Urhebers benötigt. Dafür können Nutzer Lizenzen erwerben. Lizenzen sind Vereinbarungen zwischen dem Urheber und dem Nutzer, in denen die jeweilige Erlaubnis zur Verwertung der Musik in bestimmten Medien und zu bestimmten Konditionen erteilt wird.
Wenn z.B. Videos mit Musik unterlegt werden sollen, ist dafür das sogenannte „Synchronisationsrecht“ (Sync-Right) erforderlich, also das Recht, ein Musikstück mit einem Video zu verbinden.
Verwenden Nutzer Musik, ohne eine entsprechende Lizenz dafür zu haben, also ohne das erforderliche Nutzungsrecht, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar.
Instagram Musikrichtlinie
Gemäß der Musikrichtlinie von Instagram dürfen Songs aus der lizenzierten Musikbibliothek zwar verwendet werden, allerdings nur zu privaten Zwecken:
„Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen. Der Grund dafür ist, dass sich unsere Vereinbarungen mit den Rechteinhabern lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung von Musik beschränken. Konten, die nicht auf unsere lizenzierte Musikbibliothek zugreifen können, steht die Sound Collection von Facebook zur Verfügung.“
Merken: Die Verwendung von Musiktiteln aus der Instagram-Musik-Bibliothek ist somit nur zur privaten Nutzung gestattet.
Für die gewerbliche Nutzung gelten die Lizenzvereinbarungen zwischen Meta/Instagram und den jeweiligen Rechteinhabern nicht!
Als Alternative bietet Meta/Instagram seinen Nutzern die Sound Collection von Facebook. Die dort enthaltenen Songs dürfen auch zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.
Allerdings ist auch hier zu beachten, dass die Audioinhalte „nicht getrennt von Produkten der Meta-Unternehmen“ verwendet werden dürfen. Das heißt, die Lizenz gilt nur für Audioinhalte, die mit Produkten der Meta-Unternehmen erstellt, hochgeladen und verbreitet werden.
Und wie ist das auf TikTok?
Bei TikTok verhält es sich ganz ähnlich. Nach den Nutzungsbedingungen für Musik | TikTok sieht die TikTok Musikbibliothek eine Lizenzierung nur für private Nutzer vor. Für die gewerbliche Nutzung sind dagegen nur die Titel aus der Commercial Music Library lizenziert. Diese findet man im Creative Center.
Influencer – immer alles gewerblich?
Nach Maßgabe des BGH nimmt ein Influencer, der Waren und Dienstleistungen anbietet und über seinen Auftritt in sozialen Medien bewirbt, mit seinen in diesem Auftritt veröffentlichten Beiträgen regelmäßig geschäftliche Handlungen zugunsten des eigenen Unternehmens vor.
Demnach dürften auch Reels, selbst wenn sie nicht zu Werbezwecken veröffentlicht wurden, als gewerblich eingeordnet werden, weil auch diese letztlich zur Steigerung des eigenen Werbewertes beitragen sollen. Jedwede Vergrößerung der Reichweite durch mehr „Likes“ oder „Follower“ stellt bereits eine solche Steigerung dar.
Es ist also gerade für Influencer erforderlich, sich immer die Rechte zur Nutzung der Musiktitel einzuholen. Dabei sollte streng darauf geachtet werden, dass die jeweilige Lizenz auch für die Nutzung auf Instagram gilt.
Aber auch jeder (Klein-)Unternehmer, der seine geschäftliche Tätigkeit über seinen Instagram-Account fördert, handelt jedenfalls im Rahmen des jeweiligen Posts gewerblich. Die Nutzung von Hintergrundmusik dient kommerziellen Zwecken, nämlich der Förderung der eigenen geschäftlichen Tätigkeit.
Musiklizenzen
Aber woher bekommt man die Nutzungsrechte (Musiklizenzen) für Hintergrundmusik?
Diese Rechte erhält man in der Regel beim jeweiligen Verlag (z.B. Sony, Warner, Universal, etc.). Informationen über den jeweiligen Verlag erhält man z.B. über die Repertoire-Suche der GEMA: https://online.gema.de/werke/search.faces.
Bei der GEMA selbst ist der Lizenzerwerb für die Synchronisationsrechte aber nicht möglich.
Daneben gibt es auch Plattformen, die Musikbibliotheken anbieten, bei denen Influencer, Gewerbetreibende oder Unternehmen die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben können, um Musikstücke legal in ihrem Social-Media-Content zu verwenden, wie z.B.:
- Shutterstock Music: Plattform, die lizenzierte Musikbibliotheken anbietet, aus denen Unternehmen auswählen und die Musikrechte erwerben können.
- AudioJungle: Bietet eine große Auswahl an Musikstücken in verschiedenen Genres und Stilen - von Pop bis hin zu Klassik - sowie Soundeffekte und Sound-Logos.
- Audio Network: Eine Bibliothek mit professionell produzierter Musik, die für kommerzielle Zwecke verwendet werden kann.
- Artlist: Bibliothek mit Musik und Soundeffekten, die lizenzfreie Musik und Audiospuren zur Verwendung in verschiedenen Medienprojekten wie Filmen, Videos, Spielen und Podcasts bereitstellt.
Alternativ kann auch auf „lizenzfreie“ Musik zurückgegriffen werden. Das sind Musikwerke, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben sind.
Zudem gibt es auch Titel, die unter einer kostenlosen „Creative Commons Lizenz“ angeboten werden. Bei „Creative Common Lizenzen“ gibt es jedoch ebenfalls einiges zu beachten. So ist nicht jeder Musiktitel für die kommerzielle Nutzung freigegeben oder die Urheber und Urheberinnen bestehen meist auf eine namentliche Nennung. Hier sind die Lizenzbedingungen also vorher genau zu prüfen.
Folgen von Musiknutzung ohne Lizenz
Zunächst kann die Plattform selbst die Musiknutzung entsprechend der jeweiligen Nutzungsbedingungen sanktionieren.
Bei Instagram (Meta) ist die „schwächste“ Sanktion, dass Instagram den Post, das Reel oder die Story entfernt, die gegen die Musikrichtlinie verstößt.
Es ist aber auch möglich, dass – insbesondere bei gehäuften Verstößen - der Instagram-Account gesperrt wird, da die Musiknutzung ohne entsprechende Lizenz einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Meta darstellt.
Neben den Sanktionsmöglichkeiten des Plattformbetreibers können auch die jeweiligen Rechteinhaber den Accountinhaber wegen der Urheberrechtsverletzung abmahnen. Bei einer solchen Abmahnung verlangen die Rechtsinhaber in der Regel die Zahlung eines Schadensersatzes in Form einer „fiktiven Lizenzgebühr“ sowie die Erstattung der Abmahnkosten.
Außerdem wird zusätzlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Die Forderungen können dabei, abhängig von Dauer und Umfang der Nutzung, schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen.
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Mittlerweile liegen uns bereits mehrere Abmahnungen der Mathé Law Firm für den Rechteinhaber ROBA Music Verlag vor, in denen zum Teil Schadensersatzzahlungen von bis zu 25.000,- € gefordert werden.
Wer eine Abmahnung erhält, sollte diese keinesfalls ignorieren, sondern ernst nehmen. Das bedeutet die Einschaltung eines Anwaltes, der sich damit auskennt, weil die Materie zu komplex ist, um sie als Laie einschätzen zu können. Also keinesfalls einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und zahlen.
Unsere Erfahrung zeigt: Unterlassungserklärungen sind teilweise zu weit gefasst und die Höhe der Forderungen ist oft deutlich überzogen. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und dem nötigen Verhandlungsgeschick zur Seite. Im Regelfall können wir für unsere Mandanten niedrigere Lizenzzahlungen erwirken.
© Franziska Hoff, Stefan Müller-Römer, Philipp Selbach, Nadine Krischick, Juli 2026