Manchmal kommt es eben doch auf die Länge an: Mit Urteil vom 11. März 2026 hat das Landgericht Bamberg (1 HK O 19/25) entschieden, dass YouTube deutlicher darauf hinweisen muss, wenn Videos bezahlte Werbung enthalten. Ein zehn Sekunden lang eingeblendeter Hinweis wird den Transparenzpflichten des Plattformbetreibers nicht gerecht. Dass ein Inhalt Werbung enthält und wer sie finanziert, muss der Konsument klar erkennen können, sonst drohen Unterlassungsansprüche und Folgekosten.