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Newsübersicht

März 2026

2026-03-26 12:00

Foto: Christoph Giebeler

Urheberrechtsschutz für Design der Fender Gitarre

Jeder Musiker kennt sie, die weltberühmte Stratocaster E-Gitarre mit dem innovativen „Cutaway“–Design, drei Single-Coil-Pickups und markantem Schlagbrett, die von Leo Fender 1954 als Antwort auf Gibsons „Les Paul“ auf den Markt gebracht wurde.

Unzählige Musiker wie Buddy Holly, George Harrrison, Eric Clapton, Eddie Van Halen, Mark Knopfler, Stevie Ray Vaughan, Ritchie Blackmore und viele mehr haben die Stratocaster bekannt gemacht und dafür gesorgt, dass sie zu einem Symbol für Rockmusik geworden ist. Und nachdem Jimi Hendrix beim Konzert am 31. März 1967 im Londoner Astoria seine Stratocaster live auf der Bühne angezündet hat, hatte das Modell endgültig internationalen Kultstatus erlangt.

Deswegen wird das Stratocaster-Design auch gerne und oft nachgeahmt und kopiert, wie z.B. von einem chinesischen Online-Händler, der eine nahezu identisch gestaltete Gitarre über AliExpress nach Deutschland vertrieben hat. Fender sah darin eine Verletzung seiner Rechte und zog vor das Landgericht Düsseldorf.

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2026-03-25 17:00

Kein Unterlassungsanspruch bei Übernahme von Streaming Ausschnitten - Rechtsmissbräuchlichkeit bei gegenseitigem Social Media Zwist

Zu Beginn des Jahres hat die 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Beschluss v. 09.01.2026 – 14 O 455/25) entschieden, dass kein Unterlassungsanspruch gegen das Abspielen eines fremden Streaming-Ausschnitts im eigenen Live-Stream besteht, wenn dies als „parodistische Meinungsäußerung“ zu werten ist.

Bei den Parteien handelte es sich um TikTok-Streamer, die beide in ihren Livestreams harte Kritik an anderen Personen üben, z.T. auch unter Verwendung von (Formal-)Beleidigungen.

Die Antragstellerin wollte der Antragsgegnerin verbieten lassen, ohne ihr Einverständnis einen Ausschnitt aus ihrem TikTok-Livestream in eigenen Livestreams zu verwenden.

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2026-03-12 10:00

Kein äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch für Marokko aufgrund fehlender Anspruchsgrundlage

Der BGH hat mit seinen Urteilen vom 24.02.2026 (VI ZR 416/23 und VI ZR 416/23) die Revisionen des Königreichs Marokko gegen Die Zeit und Süddeutsche Zeitung zurückgewiesen und die Berufungsurteile damit bestätigt. Für ausländische Staaten bestehen laut diesen Urteilen keine äußerungsrechtlichen Abwehransprüche gegen inländische Medien.

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