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2023

2023-06-19 10:38

Weiterer Rückschlag für Google-Fonts-Massenabmahner

In dem Verfahren (Az.: 3 O 17493/20), welches der Auslöser der Google-Fonts-Abmahnwelle war, hatte das LG München einen Websitebetreiber zu Unterlassung und Schadensersatz verurteilt, weil dieser auf seiner Website Google-Fonts so eingebunden hatte, dass eine Übertragung der IP-Adressen an Google stattfand.
Dies nahmen Anwälte wie Kilian Lenard und Nikolaos Kairis von der RAAG-Kanzlei zum Anlass, massenweise Abmahnschreiben zu versenden und Schadensersatz oder Vergleichszahlungen zu fordern.
 
Das AG Ludwigsburg hat bereits mit Urteil vom 28.02.2023 (Az.: 8 C 1361/22) entschieden, dass das Verschicken der Google-Fonts-Abmahnungen durch die Kanzlei Lenard rechtsmissbräuchlich gewesen ist, weil das Interesse an einer Einnahmeerzielung im Vordergrund gestanden habe. Unseren Artikel dazu findet ihr hier
 
Nun hat das LG München mit Urteil vom 30.03.2023 (Az.: 4 O 13063/22) nachgezogen.
Es kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass das Versenden der zahlreichen Abmahnungen rechtsmissbräuchlich gewesen ist, weil als Motiv die Gewinnerzielung im Vordergrund gestanden habe.

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2023-06-14 09:55

Kostenlose Erstberatung genommen – Rechnung bekommen

Auf einer Anwaltswebsite sollte man vor solchen Kostenfallen sicher sein, möchte man meinen… Leider nicht, wie uns der Fall einer Mandantin zeigt, die geblitzt wurde und sich daraufhin an die Blitzerkanzlei.de gewendet hatte.
 
Auf dieser Website wirbt die Kanzlei Biernacki Rechtsanwälte mit einer „kostenlosen“ Prüfung von Bußgeldbescheiden, da jeder zweite verschickte Bescheid falsch sei. Es wird eine „optimale kostenlose Beurteilung“ des Falles versprochen, wenn man seine Daten und den Bußgeldbescheid hochlädt.
 
Die versprochene „ausführliche Beurteilung“ mit den „Erfolgsaussichten und Möglichkeiten zum erfolgreichen Einspruch“ von einem "qualifizierten Fachanwalt für Verkehrsrecht" bekam unsere Mandantin nicht. Es scheint ganz so, als seien hier leere Versprechungen gemacht worden.

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2023-05-09 09:31

Urheberrechtsverletzung wegen der Veröffentlichung von Fotos mit Fototapete?

Im Ergebnis liegen uns zwei gegensätzliche Urteile vor, bei denen auf der einen Seite die Rechte des Urhebers gestärkt werden und auf der anderen Seite die der betroffenen Fototapetenkäufer. 

Folgt man dem Urteil des LG Köln muss jeder, der ein Foto veröffentlichen möchte, auf dem eine Fototapete abgebildet ist, vorher überprüfen, ob die Veröffentlichung auch mit der Erlaubnis des Urhebers oder des Nutzungsrechteinhaber geschieht. Schwierig ist das vor allem dann, wenn derjenige, der das Foto veröffentlichen möchte, die Tapete nicht selber käuflich erworben hat.

Das Urteil des LG Düsseldorf erscheint dagegen richtig, weil dem Käufer einer Fototapete auch konkludent das Recht eingeräumt wird, diese nach Anbringung in seinen Räumen im Hintergrund abzubilden.

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2023-04-20 10:47

Berichterstattung über Gesundheitszustand von Michael Schumacher ist unzulässig

Bei einem gesunden Menschen seien solche Äußerungen bloße Nebensächlichkeiten und wohl kaum berichtenswert. Bei einer in der Öffentlichkeit überaus bekannten Person, über die seit Jahren kaum Details über deren konkretes Aussehen und konkreten Gesundheitszustand preisgegeben werden, seien diese begrenzten Einblicke jedoch dazu geeignet, Erkenntnisse über die gesundheitliche Verfassung zu gewinnen, so der BGH.

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2023-04-14 15:32

UPDATE zur Causa Lenard und der Google-Fonts-Abmahnwelle

Dass die Google-Fonts-Abmahnungen von der Kanzlei Kilian Lenard unserer Rechtsauffassung nach rechtsmissbräuchlich sind, haben wir Ihnen bereits ausführlich in unserem Artikel im September 2022 erläutert.

Nun hat auch das AG Ludwigsburg mit Urteil vom 28.02.2023 (Az.: 8 C 1361/22) zutreffend entschieden, dass das Verschicken der mindestens 217.540 Google-Fonts-Abmahnungen im Zeitraum vom 14.09.2022 bis 20.10.2022 rechtsmissbräuchlich gewesen ist, weil das Interesse an einer Einnahmeerzielung im Vordergrund gestanden hat und nicht etwa, wie von der Gegenseite behauptet, die Erzeugung von Aufmerksamkeit für das Thema Google-Fonts.

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2023-04-05 10:13

Vorsicht vor Fake-Rechnungen nach Markenanmeldungen

Immer wieder werden Fake-Rechnungen versendet, in denen zur Bezahlung von Dienstleistungen z.B. im Bereich Marken- und Geschmacksmuster aufgefordert wird.

Erst kürzlich wurde dem Inhaber einer jüngst von uns beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum - kurz „EUIPO“ - angemeldeten Marke eine Fake-Rechnung vom „EUOIP“ übersandt. Der Markeninhaber sollte für seine Markenanmeldung einen Betrag i.H.v. 2.399,99 € zahlen.

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2023-03-08 11:20

Geldentschädigung für Bordellbetreiber nach Pressekonferenz eines Staatsanwalts

Das Land Berlin muss den Betreibern des Berliner Bordells „Artemis“ insgesamt 100.000,- € als Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied das KG Berlin in seinem Urteil vom 20.12.2022, Az. 9 U 21/21, und fand dabei deutliche Worte zur Pressekonferenz des leitenden Oberstaatsanwalts (LOStA).

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2023-03-01 09:21

Abzocke bei Online-Coachings - Was hat CopeCart damit zu tun?

Online-Coachings werden immer beliebter. Online-Coachings versprechen durch Teilnahme an einem online angebotenen Seminar unter anderem unverhofften Reichtum, unglaubliche Karrieremöglichkeiten oder gar einen vollständigen Lebenswandel hin zu Erfolg, Glück und Reichtum .

„Erlebe dein Potenzial“, „Mehr Zeit, mehr Geld, mehr Freiheit“, „Zwei Stunden für mehr Erfolg“, „Buy a Ticket, Dream Big, Never Return“, „Dein erfülltes Leben beginnt jetzt“ – Dies sind nur einige der (unrealistischen) Versprechungen, mit denen Teilnehmer für solche Online-Coachings gewonnen werden sollen. Aktuell wird der Markt von einer regelrechten Flut solcher Anbieter überschwemmt: Grigori Kalinski, Lukas Lindner, Die Reich-Methode und Sinnsucher sind nur einige hiervon.

 

Angeboten werden vielversprechend klingende Kurse, wie die „Amazon Kindle Akademie“, diverse „Digital Business“- Coachings oder „Ultimate-“, „Premium-“ und andere tolle „Masterclass“- Kurse. Genauso hoch wie die Versprechungen sind oftmals die Preise für solche Coachings. Preise jenseits der 25.000 € sind keine Seltenheit. Häufig werden zahlungsschwachen Interessenten in einem ersten – natürlich kostenfreien - Online-Coaching direkt die passenden Ratenzahlungsverträge zur Finanzierung der Coachings aufgeschwatzt bzw. mitverkauft.

 

Spannend ist Folgendes: Die Abrechnung dieser Coachings erfolgt häufig nicht über den Coach oder seinen Verlag, sondern über Zahlungsabwickler wie z.B. die CopeCart GmbH. Die Abrechnung erfolgt dabei in der Regel im  Namen eines solchen Drittanbieters wie CopeCart anstatt im Namen der Online-Coaches. Der Drittanbieter stellt also eine Rechnung, ohne dass ein wirksames Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Kunden besteht. Dabei wird nicht klar kommuniziert, wer eigentlich Vertragspartner und somit auch Ansprechpartner bei Problemen oder Rückforderungen ist.

 

Chancen auf Rückzahlungsanspruch

 

In einem von uns durchgekämpften Fall hatte die Mandantin in einem dieser vermeintlich „kostenfreien“ Online-Coachings den Kurs für satte 29.000,- € gebucht. Der „Coach“ fragte die Vertragsdaten ab und gab sie selbst ins Online-Formular ein, sodass unsere Mandantin „nur noch den Bestätigungs-Link klicken“ musste. Die Rechnungsstellung erfolgte dann jedoch durch die CopeCart GmbH und nicht durch den eigentlichen “Coach“. Als die Mandantin bemerkte, dass die Inhalte des Coachings nicht mit den versprochenen Leistungen übereinstimmen und den mit dem Coach abgeschlossenen Vertrag widerrufen wollte, wurde dies von CopeCart mit der Begründung abgelehnt, dass die Mandantin gegenüber CopeCart auf ihr Widerrufsrecht verzichtet hätte.

 

Erfahrungsgemäß weist der CopeCart-Support Widerrufe oder Rückforderungen „seiner“ Kunden außergerichtlich zunächst zurück und verweist mit standardisierten Ablehnungsnachrichten auf die AGB oder eine erteilte Zustimmung zur Vertragsausführung, infolge derer das Widerrufsrecht gemäß § 356 BGB angeblich erloschen sei.

In unserem Fall erfolgte der Vertragsschluss allerdings nicht mit der CopeCart GmbH, sondern mit dem „Coach“, sodass der Verzicht auf das Widerrufsrecht unwirksam war.

 

Klage(n) ohne Urteil

 

In den außergerichtlichen Verhandlungen blieb CopeCart uneinsichtig und wies beharrlich jegliche Rückzahlungsansprüche zurück. Sobald aber die von uns eingereichte Klage an CopeCart zugestellt worden war, ging es dann auf einmal sehr schnell mit der Rückzahlung. Offensichtlich wollte es CopeCart es nicht zu einem Urteil kommen lassen.

 

In etlichen vergleichbaren Fällen hat CopeCart vor Gericht die Rückforderungen oder die Feststellung, dass kein wirksamer Vertrag besteht, anerkannt, ohne dass es zu einem Verhandlungstermin kam. Dadurch will CopeCart anscheinend eine gerichtliche Bewertung ihres Geschäftsmodells verhindern.

 

Wir konnten so erreichen, dass unserer Mandantin der volle Preis für das Online-Coaching in Höhe von 29.000,- € direkt von CopeCart zurückerstattet wurde.

 

Unwirksame Verträge

 

Manchmal sind die online abgeschlossenen Coaching-Verträge aber auch aus anderen Gründen unwirksam, z.B. wenn Versprechungen gemacht werden, die nicht eingehalten werden oder wenn lediglich Inhalte bereit gestellt werden, aber ein persönliches Coaching versprochen wurde (z.B. „1:1- Calls“, „individuelle Betreuung“, „Live-Coachings“). In anderen Fällen, z.B. bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung („Wucher“) oder wenn der Coach eine bestehende Schwächesituation des Kunden beim Vertragsschluss ausnutzt und ihm einen Vertrag aufschwatzt, der den Kunden wirtschaftlich überfordert („Ratenzahlungs-Verträge“), sind die Verträge sittenwidrig, wie das Landgericht Stade mit Urteil vom 18. August 2022, Az.: 3 O 5/22, entschieden hat.

 

Individuelle Prüfung lohnt sich

 

Da jeder Fall anders ist, muss individuell geprüft werden, ob Kunden von Online-Coachings Widerrufs- oder Rückzahlungsansprüche zustehen. In dem meisten Fällen sind die Chancen aber sehr gut, wenigstens bestehende Coachingverträge oder etwaige Ratenzahlungsverpflichtungen zu widerrufen oder sogar geleistete Zahlungen zurückzubekommen. Wir kennen uns aus und sagen Ihnen, was zu tun ist..

 

Wer noch mehr dazu wissen will, kann sich auch den Bericht von Jan Böhmermann im Neo Magazin Royale zu CopeCart ansehen.

 

© Stefan Müller-Römer, Joshua Müller, Philipp Selbach, Februar 2023

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2023-02-18 11:32

Club-Fußballspieler willigen auch in Vertrieb von Fußballsammelbildern als Nationalspieler ein

Ein Berufsfußballspieler, der sowohl bei einem englischen Fußballverein unter Vertrag steht als auch für die deutsche Nationalmannschaft spielt, wehrte sich gegen die Veröffentlichung seines Bildnisses als Nationalspieler auf Fußball-Tausch- und Sammelbildchen.

Das OLG Frankfurt a.M. entschied mit Beschluss vom 30.11.2022, Az. 16 W 52/22, dass dem Berufsspieler kein Anspruch auf Unterlassung zustehe.

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2023-02-07 11:27

Die Masche der Blue GmbH

Viele kleine und mittelständische Unternehmen erhalten Werbeanrufe des „Marketingbüros“ Blue GmbH. Diese gibt vor, dem Unternehmen durch Optimierung von SEO-Maßnahmen, Google-Ads-Maßnahmen oder My-Google-Business-Einträgen zu mehr Reichweite im Internet verhelfen zu wollen. In manchen Fällen erwecken die Mitarbeiter der Blue GmbH sogar den Eindruck, bei Google direkt zu arbeiten. In den Telefonaten bleibt oft unklar, welche Dienstleistungen die Blue GmbH eigentlich genau erbringen will. Konkrete Informationen werden nicht geliefert. Die Telefongespräche werden in der Regel mit Zustimmung der Betroffenen aufgezeichnet, damit die Blue GmbH so später einen vermeintlichen Vertragsschluss nachweisen kann.

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