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Abmahnung wegen Nutzung der Instagram-Musikbibliothek

Tagtäglich verwenden Nutzer die Reel-Funktion von Instagram und posten 15-sekündige Videoclips auf ihrem Instagram-Account. Dabei können Sie ihre Kurzvideos mit Songs aus einer umfangreichen Musikbibliothek, die Instagram zur Verfügung stellt, unterlegen und veröffentlichen.

Besonders Influencer und Selbstständige nutzen dieses Tool gerne zu Marketingzwecken und um ihre Reichweite zu steigern. Doch dürfen Instagram-Nutzer die Musik aus der Musikbibliothek eigentlich verwenden, ohne mit einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung rechnen zu müssen? Gibt es Unterschiede zwischen privaten und kommerziellen Nutzern?

Wir klären euch auf:

Urheberrechtsschutz

Grundsätzlich gilt, dass die Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung von Musikstücken nur dem jeweiligen Urheber obliegt (§ 15 ff. UrhG). Sollen Videos also mit Musik hinterlegt werden, wird die vorherige Zustimmung des Urhebers benötigt. Dafür können Nutzer Lizenzen erwerben. Lizenzen sind Vereinbarungen zwischen dem Urheber und dem Nutzer, in denen die jeweilige Erlaubnis zur Verwertung der Musik in bestimmten Medien und zu bestimmten Konditionen gegeben wird.

Das bedeutet, dass wenn z.B. Videos mit Musik unterlegt werden sollen und das Musikwerk dabei bearbeitet wird (z.B. gekürzt), dafür das sogenannte „Synchronisationsrecht“ (Sync-Right) erforderlich ist, also das Recht, ein Musikstück mit einem Video zu verbinden.

Verwenden Nutzer Musik ohne eine entsprechende Lizenz, also ohne das erforderliche Nutzungsrecht dafür zu haben, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar.

Instagram Musikrichtlinie

Gemäß der Musikrichtlinie von Instagram dürfen Songs aus der lizenzierten Musikbibliothek zwar verwendet werden, allerdings nur zu privaten Zwecken:

„Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen. Der Grund dafür ist, dass sich unsere Vereinbarungen mit den Rechteinhabern lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung von Musik beschränken. Konten, die nicht auf unsere lizenzierte Musikbibliothek zugreifen können, steht die Sound Collection von Facebook zur Verfügung.“

ACHTUNG: Die Verwendung von Musiktiteln aus der Instagram-Musik-Bibliothek ist somit nur zur privaten Nutzung gestattet.

Für die gewerbliche Nutzung gelten die Lizenzvereinbarungen zwischen Meta und den jeweiligen Rechteinhabern nicht!

Als Alternative bietet Meta seinen Nutzern die Sound Collection von Facebook. Die dort enthaltenen Songs dürfen demnach auch zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.

Allerdings ist auch hier zu beachten, dass die Audioinhalte nicht getrennt von Produkten der Meta-Unternehmenverwendet werden dürfen.

Influencer – immer alles gewerblich?

Nach Maßgabe des BGH nimmt ein Influencer, der Waren und Dienstleistungen anbietet und über seinen Auftritt in sozialen Medien bewirbt, mit seinen in diesem Auftritt veröffentlichten Beiträgen regelmäßig geschäftliche Handlungen zugunsten des eigenen Unternehmens vor.

Demnach dürften auch Reels, selbst wenn sie nicht zu Werbezwecken veröffentlicht wurden, als gewerblich eingeordnet werden, weil auch diese letztlich zur Steigerung des eigenen Werbewertes beitragen sollen. Jedwede Vergrößerung der Reichweite durch mehr „Likes“ oder „Follower“ stellt bereits eine solche Steigerung dar.

Es ist also gerade für Influencer erforderlich, sich immer die Rechte zur Nutzung der Musiktitel einzuholen. Dabei sollte streng darauf geachtet werden, dass die jeweilige Lizenz auch für die Nutzung auf Instagram gilt.

Aber auch jeder (Klein-)Unternehmer, der seine geschäftliche Tätigkeit über seinen Instagram-Account fördert, handelt jedenfalls im Rahmen des jeweiligen Posts gewerblich. Die Nutzung von Hintergrundmusik dient daher kommerziellen Zwecken, nämlich der Förderung der eigenen geschäftlichen Tätigkeit.

Musiklizenzen

Aber woher bekommt man die Nutzungsrechte (Musiklizenzen) für Hintergrundmusik?

Diese Rechte erhält man in der Regel beim jeweiligen Verlag (z.B. Sony, Warner, Universal, etc.). Informationen über den jeweiligen Verlag erhält man z.B. über die Repertoire-Suche der GEMA: https://online.gema.de/werke/search.faces.

Bei der GEMA selbst ist der Lizenzerwerb für die Synchronisationsrechte aber nicht möglich.

Daneben gibt es auch Plattformen, die Musikbibliotheken anbieten, bei denen Influencer, Gewerbetreibende oder Unternehmen die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben können, um Musikstücke legal in ihrem Social-Media-Content zu verwenden, wie z.B.:

  • Shutterstock Music: Plattform, die lizenzierte Musikbibliotheken anbietet, aus denen Unternehmen auswählen und die Musikrechte erwerben können.
  • AudioJungle: Bietet eine große Auswahl an Musikstücken in verschiedenen Genres und Stilen - von Pop bis hin zu Klassik - sowie Soundeffekte und Sound-Logos.
  • Audio Network: Eine Bibliothek mit professionell produzierter Musik, die für kommerzielle Zwecke verwendet werden kann.
  • Artlist: Bibliothek mit Musik und Soundeffekten, die lizenzfreie Musik und Audiospuren zur Verwendung in verschiedenen Medienprojekten wie Filmen, Videos, Spielen und Podcasts bereitstellt.

Alternativ kann auch auf „lizenzfreie“ Musik zurückgegriffen werden. Das sind Musikwerke, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben sind.

Zudem gibt es auch Titel, die unter einer kostenlosen „Creative Commons Lizenz“ angeboten werden. Bei „Creative Common Lizenzen“ gibt es jedoch ebenfalls einiges zu beachten. So ist nicht jeder Musiktitel für die kommerzielle Nutzung freigegeben oder die Urheber und Urheberinnen bestehen meist auf eine namentliche Nennung. Hier sind die Lizenzbedingungen also vorher genau zu prüfen.

Folgen von Musiknutzung ohne Lizenz

Zunächst kann die Plattform selbst die Musiknutzung entsprechend der jeweiligen Nutzungsbedingungen sanktionieren. Bei Instagram (Meta) ist die „schwächste“ Sanktion, dass Instagram den Post, das Reel oder die Story entfernt, die gegen die Musikrichtlinie verstößt.

Es ist aber auch möglich, dass – insbesondere bei gehäuften Verstößen - der Instagram-Account gesperrt wird, da die Musiknutzung ohne entsprechende Lizenz einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Meta darstellt.

Neben den Sanktionsmöglichkeiten des Plattformbetreibers können aber auch die jeweiligen Rechteinhaber den Accountinhaber wegen der Urheberrechtsverletzung abmahnen. Bei einer solchen Abmahnung verlangen die Rechtsinhaber in der Regel die Zahlung eines Schadensersatzes in Form einer „fiktiven Lizenzgebühr“ sowie die Erstattung der Abmahnkosten.

Außerdem wird zusätzlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Die Forderungen können dabei, abhängig von Dauer und Umfang der Nutzung, schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen.

Latest News:

Mittlerweile liegen uns bereits mehrere Abmahnungen der Kanzlei BEUTLER & BRANDT für den Rechteinhaber INSTINCT GmbH vor wegen der kommerziellen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken aus der Instagram-Musikbibliothek, in denen zum Teil Schadensersatzzahlungen von bis zu 25.000,- € gefordert werden.

Solltet Ihr bereits eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir euch, diese von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Wir helfen euch gerne.

© Philipp Selbach, Nadine Krischick, Stefan Müller-Römer, März 2023

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