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Kostenlose Erstberatung genommen – Rechnung bekommen

Häufig locken Anbieter im Internet mit kostenlosen „Erstgesprächen“, um dann in diesem Gespräch den Interessenten einen Vertrag aufzuschwatzen, den diese weder brauchen noch sich leisten können. Insbesondere im Bereich Coaching ist dies ein typisches Vorgehen.
 
Auf einer Anwaltswebsite sollte man vor solchen Kostenfallen sicher sein, möchte man meinen…
Leider nicht, wie uns der Fall einer Mandantin zeigt, die geblitzt wurde und sich daraufhin an die Blitzerkanzlei.de gewendet hatte.
 
Auf dieser Website wirbt die Kanzlei Biernacki Rechtsanwälte mit einer „kostenlosen“ Prüfung von Bußgeldbescheiden, da jeder zweite verschickte Bescheid falsch sei. Es wird eine „optimale kostenlose Beurteilung“ des Falles versprochen, wenn man seine Daten und den Bußgeldbescheid hochlädt.
Wenn alle nötigen Unterlagen vorliegen erhalten Sie umgehend von einem qualifizierten Fachanwalt für Verkehrsrecht eine ausführliche Beurteilung Ihres persönlichen Falles. Dieser enthält Ihre Erfolgsaussichten und Möglichkeiten zum erfolgreichen Einspruch.
Das klingt seriös. Also hatte unsere Mandantin auch das Kontaktformular ausgefüllt, Ihren Bußgeldbescheid hochgeladen und den Button „Jetzt kostenlos Prüfen“ geklickt.
 
Statt einer Beratung oder Einschätzung Ihres Falles hat unsere Mandantin aber lediglich per Mail die Kopie eines Schreibens der Kanzlei an die Bußgeldstelle erhalten, in welchem die Kanzlei behauptet, mit der Vertretung unserer Mandantin beauftragt worden zu sein und Akteneinsicht beantragt.
 
Unsere Mandantin hatte allerdings kein Mandat erteilt.
 
Die versprochene „ausführliche Beurteilung“ mit den „Erfolgsaussichten und Möglichkeiten zum erfolgreichen Einspruch“ bekam unsere Mandantin nicht. Das Schreiben an die Bußgeldstelle ist auch nicht von einem „qualifizierten Fachanwalt für Verkehrsrecht“ unterschrieben worden. Es scheint ganz so, als seien hier leere Versprechungen gemacht worden.
 
Die nächsten Monate blieb es dann auch weiter still, bis auf einmal per Post eine Rechnung der Kanzlei über 579,53 € kam. Ob eine Akteneinsicht erfolgt ist oder ob die Bußgeldstelle sonst in irgendeiner Form reagiert hat, wurde unserer Mandantin aber nicht mitgeteilt.
 
Wir haben dann im Auftrag der Mandantin die Blitzerkanzlei angeschrieben, die Rechnung zurückgewiesen und hilfsweise den Widerruf einer möglichen Mandatierung erklärt.
 
Wenn die Kommunikation ausschließlich per E-Mail oder Telefon stattfindet, hat der Verbraucher nämlich ein Widerrufsrecht, über das er bei Vertragsschluss vom Unternehmer informiert werden muss. Wird er dies nicht – wie im Fall der Blitzerkanzlei - hat der Unternehmer nach der jüngsten EuGH-Rechtsprechung (Urt. v. 17.05.2023, Rechtssache C-97/22 | DC) im Falle eines Widerrufs des Verbrauchers grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Vergütung oder Wertersatz.
 
Auf unser Schreiben hat die Blitzerkanzlei bislang nicht geantwortet und auch die Frist zur Erstattung unserer Kosten ignoriert. Es scheint ganz so, als würde es die Blitzerkanzlei auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen wollen.
 
Haben auch Sie statt einer kostenlosen Erstberatung eine Rechnung erhalten? Wir legen unseriösen Beratern gerne das Handwerk!
 
© Philipp Selbach, Juni 2023

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