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Nutzung von Stadtwappen durch die AfD im Kommunalwahlkampf verboten?

Die AfD Kreisverbände in NRW befinden sich derzeit im Wahlkampf, denn am 14. September finden in NRW Kommunalwahlen statt. Bereits zwei Kreisverbände haben dabei kommunale Hoheitszeichen verwendet – ohne entsprechende Genehmigung der jeweiligen Kommunen.

Stadt Dortmund gegen AfD

Wie aus zahlreichen Presseberichten zu entnehmen ist, hat die Stadt Dortmund den AfD Kreisverband Dortmund aufgefordert, es zu unterlassen, in Wahlwerbung, auf Wahlplakaten sowie im Internet und auf Social Media "ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung das Stadtwappen der Stadt Dortmund" zu benutzen und zu veröffentlichen. Dies gelte auch für "ein diesem verwechselbar ähnlich sehendes Zeichen". Laut einem Sprecher der Stadt Dortmund wurde der AfD Kreisverband aufgefordert, bereits vorhandene Plakate mit diesen Zeichen zu vernichten oder das Zeichen "dauerhaft und vollständig unkenntlich" zu machen.

Die Plakate der AfD sollen nach Feststellung der Stadt das mehr als 1000 Jahre alte Dortmunder Wappen in leicht abgewandelter Form zeigen. Dies sei rechtswidrig, da die Stadt „aus Neutralitätsgründen“ keiner Partei die Nutzung des Stadtwappens zu Wahlkampfzwecken genehmige.

Der AfD Kreisverband hat die Abmahnung zurückgewiesen und will der Aufforderung nicht nachkommen. Die AfD wendet ein, die Stadt Dortmund habe in der Vergangenheit bereits anderen Parteien die Nutzung eines abgewandelten Wappens gestattet – zum Beispiel der CDU und den Freien Wählern im Kommunalwahlkampf 2014. Zudem habe der AfD Kreisverband das Stadtwappen schon seit Jahren auf Veröffentlichungen genutzt, ohne dass dies bisher bemängelt worden sei. 

Die Stadt Dortmund, die seit einigen Jahren gegen ihren zweifelhaften Ruf als „Nazihochburg des Westens“ kämpft, hat angekündigt, gerichtliche Schritte gegen die Nutzung des Stadtwappens, auch in leicht abgewandelter Form, durch die AfD zu beantragen.

Da nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 28.03.2002, Az.: I ZR 235/99, „Düsseldorfer Stadtwappen“) ein Stadtwappen als kommunales Hoheitszeichen grundsätzlich auch Namensschutz nach § 12 BGB genießt, entsteht durch die Verwendung ohne Genehmigung der falsche Eindruck der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zu entsprechender Verwendung des Namens erteilt (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2017 - 1 K 12019/17).

Weitere unzulässige Nutzung von Stadtwappen durch die AfD

Aber nicht nur die Stadt Dortmund musste sich gegen die unerlaubte Nutzung ihres Stadtwappens durch die AfD zur Wehr setzen. Auch ein weiterer AfD Kreisverband in NRW hat auf seinem Instagram-Kanal im Wahlkampf ein Logo genutzt, in welchem neben dem AfD-Logo auch das offizielle Stadtwappen ohne Genehmigung verwendet wurde.

Im Auftrag dieser Stadt haben wir die AfD abgemahnt und zur Unterlassung der Nutzung des Stadtwappens aufgefordert.

Offensichtlich haben wir mit unserer Rechtsauffassung überzeugt, denn in dem von uns vertretenen Fall hat der AfD-Kreisverband das Stadtwappen umgehend aus seinem Logo entfernt und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Lediglich die Abmahnkosten wurden bislang nicht erstattet. Die AfD möchte scheinbar so erreichen, dass die Kosten für ihre Verfehlung von der Stadtkasse, also vom Steuerzahler getragen werden.

Nicht nur Wappen werden vereinnahmt

Auch der Fußballverein Borussia Dortmund musste der AfD verbieten, seinen Ruf zu Wahlkampfzwecken zu missbrauchen. Die Dortmunder AfD hatte im Kommunalwahlkampf Aufkleber mit dem Spruch „Beim Fußball schwarz-gelb – am Sonntag blau“ verteilt.

Der BVB wollte die „Vereinnahmung“ der Vereinsfarben durch die AfD nicht hinnehmen und wehrte sich, indem er den AfD Kreisverband Dortmund per Abmahnung aufforderte, es zu unterlassen, „zu Zwecken der politischen Meinungsbildung Wahlwerbung unter Verwendung der Vereinsfarben des BVB zu betreiben“.

Auch hier ist die AfD eingeknickt und hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Auch hier wollte die AfD sich laut Presseberichten um die Zahlung der Abmahnkosten an den Verletzten drücken und hat statt dessen eine Spende an ein Kinderhospiz angeboten. Der BVB soll darauf aber nicht eingegangen sein.

AfD in ihrer Opferrolle

Die AfD benutzt diese Vorkommnisse natürlich wieder, um sich in der Opferrolle zu suhlen und von einem „Kampf gegen unsere Partei“ zu schwadronieren. Geschickt nutzt die AfD die durch ihre Rechtsverletzungen gewonnene mediale Aufmerksamkeit, um ihre Anhänger für die Kommunalwahl zu mobilisieren.

Natürlich sind diese wiederholten Grenzüberschreitungen bzw. Rechtsverletzungen kalkuliert, um das Narrativ der „Opferpartei“ zu stärken und „Aufreger“ und „Skandale“ zu produzieren, die letztlich nichts anderes  als dreiste Rechtsverletzungen seitens der AfD sind. Die AfD ist letztlich nichts anderes als eine Truppe unfähiger Dummschwätzer, Gesetzesbrecher und Landesverräter. Und wir freuen uns über jedes Mandat, dass wir gegen diese Truppe übernehmen können.

© August 2025, Philipp Selbach, Stefan Müller-Römer

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