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Das Geschäft mit der Löschung von Online-Bewertungen

Viele Menschen lassen sich bei (Kauf-)Entscheidungen von Empfehlungen im Internet beeinflussen und recherchieren Bewertungen bei Amazon, Google, Trusted Shop, Kununu etc.. Ob Ärzte, Restaurants, Hotels, Arbeitgeber – über fast jedes Unternehmen und fast jeden Dienstleister findet man Online-Bewertungen, in denen Kunden von ihren Erfahrungen berichten.

Doch nicht alle Bewertungen sind echt und basieren auf tatsächlichen Erfahrungen. Häufig werden negative 1-Sterne-Bewertungen vergeben, ohne dass überhaupt ein Geschäftskontakt stattgefunden hat, z.B. um Konkurrenten zu schaden. Oder unzufriedene Kunden schießen über das Ziel hinaus und verbreiten unwahre Tatsachen in ihren Bewertungen. Solche Bewertungen sind rechtswidrig und müssen vom Bewertungsportal nach einer entsprechenden Meldung entfernt werden.

Bewertungen löschen lassen

Viele Unternehmen melden solche rechtswidrigen Bewertungen und lassen diese entfernen oder beauftragen Kanzleien oder sogenannte Löschagenturen mit der Entfernung der Bewertungen. Auch wir beraten Unternehmen in Sachen Online-Reputation und helfen Betroffenen dabei, auf negative Bewertungen richtig zu reagieren sowie rechtswidrige Bewertungen zu melden und löschen zu lassen.

Das Angebot von Kanzleien oder Agenturen, die anbieten, unliebsame Google-Bewertungen zu löschen ist groß. Oft werden dabei Pauschalpreise angeboten oder sogar der Eindruck erweckt, dass jede negative Bewertung ganz einfach gelöscht werden kann – und das zu einem kleinen (Pauschal)Preis.

Doch diese Angebote sind unseriös, denn nur rechtswidrige Bewertungen können endgültig gelöscht werden. Die Anbieter bauen darauf, dass Google bei bestimmten Meldungen (z.B. dass der Bewertung keine tatsächliche Erfahrung zu Grunde liegt) die Bewertung erst einmal entfernt. Nur wenn der Verfasser Einspruch gegen die Löschung einlegt, wird die Bewertung wieder veröffentlicht. Für die Löschagenturen ist das ein gutes Geschäft.

Daher verwundert es auch nicht, wenn immer mehr Medien darüber berichten, dass bei Google negative Kundenbewertungen ganz schnell wieder „verschwinden“. Denn insbesondere unseriöse Unternehmen machen sich den Google-Automatismus zu Nutze und zahlen Agenturen viel Geld dafür, dass Bewertungen von unzufriedenen Kunden, die ihre schlechten Erfahrungen mitteilen wollen, regelmäßig wieder entfernt werden.

Google-Bewertung als „Abmahnfalle“

Bei Bewertungen, die mit Klarnamen abgegeben werden, werden nicht selten sogar die Verfasser abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Erstattung der Anwaltskosten aufgefordert. Das lohnt sich für die Löschkanzleien dann doppelt. Denn selbst wenn die Bewertung eine echte Erfahrung beschreibt, bezahlen viele Abgemahnte die Forderung aus Angst, dass weitere Kosten entstehen, wenn man sich wehrt.

Wenn solche Abmahnungen auch noch Schadensersatzforderungen enthalten, sollte unbedingt zuerst ein Anwalt kontaktiert werden.

War die Bewertung ehrlich und rechtmäßig, sollte auf jeden Fall auch ein Anwalt kontaktiert werden. Denn dann ist die Abmahnung unwirksam und die Forderungen können in der Regel nicht durchgesetzt werden. In einigen Fällen, z.B. wenn der Bewertung eine vertragliche Beziehung zu Grunde liegt, können sogar Gegenansprüche geltend gemacht werden.

Nicht jede Bewertung kann gelöscht werden

Seriöse Kanzleien erkennt man daran, dass sie von Anfang an klarstellen, dass nicht jede schlechte Bewertung einfach gelöscht werden kann, sondern dass immer eine rechtliche Prüfung erforderlich ist, ob die Bewertung tatsächlich rechtswidrig ist. Bewertungen, die auf einer tatsächlichen Erfahrung beruhen und keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen enthalten, sind rechtmäßig und können nicht gelöscht werden oder werden nach einem Einspruch des Verfassers wieder veröffentlich.

Das RTL-Magazin „Life - Menschen, Momente, Geschichten“ hat in der Sendung vom 17. Januar 2026 „Skandal um Google-Bewertungen - Wie Anwälte für Geld negative Google-Bewertungen löschen“ in einem Test bei verschiedenen Kanzleien die Löschung einer negativen Google-Bewertung angefragt. Dass Kanzleien - so wie wir es tun - bereits am Telefon darüber aufklären, dass es bei negativen Bewertungen keinen pauschalen Lösch-Anspruch gibt, sondern immer eine individuelle Prüfung erforderlich ist, scheint leider die Ausnahme zu sein. Statt dessen versucht man, die Anrufer davon zu überzeugen, möglichst viele Löschaufträge zu erteilen, ohne überhaupt geprüft zu haben, ob das rechtlich möglich ist. RTL hat unseren Rechtsanwalt Philipp Selbach daher in einem Interview um seine Einschätzung zu dieser Vorgehensweise gebeten. Hier geht’s zum Video.

Haben auch Sie negative Bewertungen, die Sie prüfen lassen wollen? Oder möchten Sie sich gegen die Löschung ihrer Bewertung wehren oder haben eine Abmahnung wegen einer Bewertung erhalten? Bei uns bekommen Sie zwar kein günstiges Pauschal-Angebot, aber dafür eine faire und seriöse, fachkundige Beratung.

© Januar 2026, Philipp Selbach, Stefan Müller-Römer

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