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Januar 2024

2024-01-30 10:17

Renate Künast siegt gegen Facebook-Betreiber „Meta“

Plattformbetreiber müssen selbst aktiv werden

Mit seiner jüngsten Entscheidung vom 25.01.2024 (OLG Frankfurt, Urt. v. 25.01.2024, Az. 16 U 65/22) nimmt das Oberlandesgericht Frankfurt Plattformbetreiber in die Pflicht, ihre Inhalte selbst auf ihnen bereits bekannte (!) gleiche und gleichartige Rechtsverletzungen zu prüfen.

  1. Was ist überhaupt passiert?

Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) ist im Internet immer wieder Hasskommentaren und diffamierenden Äußerungen gegen ihre Person ausgesetzt gewesen.

Die Politikerin hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrere Male erfolgreich dagegen zur Wehr gesetzt.

Zuletzt klagte Frau Künast gegen „Meta“, weil ein Facebook-User ein Meme postete, welches ein Foto der Politikerin mit ihrem Vor- und Nachnamen sowie dem Zitat „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen“ zeigte.

Diese Äußerung hatte Frau Künast nie getätigt. Durch das Meme wurde der Eindruck vermittelt, sie hätte diese Aussage getroffen.

Das Meme wurde von mehreren Nutzern geteilt und auf der Plattform weiterverbreitet.

Gegen die Veröffentlichung dieses Memes wehrte sich Frau Künast erfolgreich vor dem Landgericht Frankfurt (LG Frankfurt, Urteil v. 08.04.2022, Az. 2-03 O 188/21).

Sie klagte auf Unterlassung und Schadensersatz.

Das Landgericht verpflichtete Meta dazu, es zu unterlassen das Meme mit dem Zitat öffentlich zugänglich zu machen.

Meta legte gegen dieses Urteil Berufung ein und scheiterte damit nun auch vor dem OLG Frankfurt.

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2024-01-10 15:32

Copytrack-Anschreiben: Was steckt dahinter?!

Kürzlich legte uns ein Mandant eine sogenannte „Berechtigungsanfrage“ der Copytrack GmbH vor. In dieser gab Copytrack an, die Lizenz- und Bildrechte ihres Kunden geltend zu machen. Dieser habe sie darüber informiert, dass unser Mandant ein Foto ihres Kunden „möglicherweise“ ohne Erlaubnis verwende. Über einen angefügten Link, konnte man das besagte Foto einsehen. Um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden, sollte unser Mandant Copytrack innerhalb einer kurzen Frist mitteilen, ob er eine Lizenz für das verwendete Bild besitzt. Sollte unser Mandant keine Lizenz besitzen, bestünden zwei Optionen zur „Lösung des Falles“. Entweder der Erwerb einer nachträglichen Bildlizenz zu einem Preis von 389,59 € oder eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 350,00 €.

Tatsächlich hatte unser Mandant das besagte Foto auf seiner Website veröffentlicht. Und es trifft auch zu, dass er niemals eine Bildlizenz für dieses Foto erworben hatte. Dies ist allerdings  nur dem Umstand geschuldet, dass unser Mandant selbst der Urheber des Fotos ist. Als professioneller Fotograf veröffentlichte er einfach sein eigenes Foto auf seiner Website.

Wie kommt die Copytrack darauf, unserem Mandanten zu unterstellen, fremde Bilder ohne Lizenz zu nutzen? Diese Frage veranlasste uns zu recherchieren, wer Copytrack ist und welche Erfahrungen Betroffene gemacht haben. 

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