Rechtsanwalt Philipp Selbach
Neben seiner Tätigkeit als Medienanwalt ist er nach wie vor mit Leib und Seele Musiker.
Als begeisterter Chor-Sänger war Philipp Selbach während seiner Schulzeit Vorsitzender des Limburger Kammerchor e.V.. Außerdem hat er sich noch in einer Punk-Band an der Gitarre und in einer Country-Rock Band an der Fiddle ausgetobt.
Weil die Musik aber Leidenschaft bleiben und nicht zum Broterwerb werden sollte, beschloss Philipp Selbach nach dem Abitur Jura zu studieren.
Nach dem Grundstudium an der Philipps-Universität in Marburg und der Justus Liebig-Universität in Gießen hat Philipp Selbach seinen Schwerpunkt im Medien- und Kommunikationsrecht an der Universität zu Köln absolviert. Dort war er (auch noch über die Studienzeit hinaus) im Kammerchor und Jazzchor des Collegium Musicum der Universität zu Köln e.V. aktiv.
Folgerichtig gab die Liebe zur Musik auch seine inhaltliche Ausrichtung als Rechtsanwalt vor. In seinen Stationen bei den Bühnen der Stadt Köln (Oper & Schauspielhaus), der UFA Show und Factual GmbH (Fernsehproduktion), in seiner jetzigen Kanzlei sowie beim Deutschlandradio sammelte er schon wertvolle Erfahrungen.
Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Oktober 2018 ist Philipp Selbach als Rechtsanwalt bei Müller-Römer Rechtsanwälte tätig. Dort steht er Musikern, Ensembles, Veranstaltern und Vereinen in allen rechtlichen Angelegenheiten (z.B. Verträge/GEMA/Künstlersozialkasse) zur Seite.
Insbesondere sein Rechtsrat in Satzungsangelegenheiten wird nicht nur vom Kammerchor Rheinland Pfalz e.V., der Jungen Oper Rhein-Main e.V. oder dem Netzwerk Universitätsmusik in Deutschland e.V. sehr geschätzt.

Neben der Musik liegt sein besonderer Fokus auf dem Äußerungs- und Persönlichkeitsrecht sowie dem Reputationsmanagement. Seien es rechtswidrige Bewertungen (z.B. bei Google, Amazon, Jameda, Kununu, etc.), unzulässige Medienberichterstattungen, Verleumdungen, Beleidigungen oder Shit-Storms auf Social Media oder im Wahlkampf - Rechtsanwalt Selbach sagt Ihnen, was zu tun ist.
Von 2021 bis 2023 war Rechtsanwalt Selbach Mitglied des NetzDG-Prüfausschusses der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V) und hat bei Nutzerbeschwerden über die Rechtswidrigkeit von Inhalten in sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, Instagram etc.) entschieden.
Seine Expertise ist daher auch in den Medien gefragt, z.B. für die Stuttgarter Zeitung „Was kann ich tun, wenn meine Google-Bewertung gelöscht wird?“ (02.09.2025) oder für RTL „Skandal um Google-Bewertungen – Wie Anwälte für Geld negative Google-Bewertungen löschen“ (RTL-Magazin „Life“ Sendung vom 17. Januar 2026). Auch im Datenschutzrecht wird seine Expertise geschätzt, was er für Pro7 in der Sendung „Zervakis & Opdenhövel. Live. - Datenleck beim Onlineshopping - Wie schützen wir unsere Daten besser?“ (17.02.2022) bewies. Auch dem MDR hat er für die Radiosendung „MDR Aktuell“ zum Thema: „Abmahnungen: Wenn TikTok und Instagram teuer werden“ (03. Februar 2026) sowie dem WDR für das Format FrauTV zu Thema „Was tun gegen sexualisierte Kinderfotos in der Werbung?“ (19.01.2023) zur Verfügung gestanden.
Rechtsanwalt Selbach berät Künstler, Politiker, Vereine, Unternehmen und natürlich auch Privatpersonen - nicht nur, wenn deren Persönlichkeitsrechte im Internet verletzt werden. Er steht Ihnen in allen Belangen, insbesondere allen Fragen des Internet- und Social Media-Rechts mit Rat zur Seite. Dabei behält er neben der rechtlichen Beratung auch immer die menschliche Komponente im Blick und gewährleistet immer eine individuell angepasste Strategie. Bei der Erstellung grundlegender rechtlicher Texte und Dokumente, wie AGB/Datenschutzkonzept und -erklärung/Impressum und Vertragsgestaltungen, dem rechtlichen Check von Webseiten und Social-Media-Auftritten, Markenanmeldungen sowie der konkreten Verfolgung von Rechtsverletzungen, Abwehr von urheber-, marken- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, Accountsperrungen oder Fake-Profilen - bei Rechtsanwalt Selbach sind Sie in guten Händen.
Rechtsanwalt Selbach hat selbst an vielen Live-Auftritten sowie an verschiedenen CD- und TV-Produktionen im klassischen sowie im unterhaltungsmusikalischen Bereich mitgewirkt und kennt daher die Nöte und Bedürfnisse von Künstlern aus eigener Erfahrung.
Als Musiker ist Rechtsanwalt Philipp Selbach deswegen der ideale Ansprechpartner für die Kunst- und Kulturbranche (Musiker, Schauspieler, Künstler, Influencer, Managements).