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BVerfG zu Corona-Maßnahmen – Pi-mal-Daumen

Das BVerfG ist wirklich eine wichtige Bastion in unserem Land. Die Bedeutung ist in diesen Zeiten noch erheblich gestiegen. Umso erschütternder ist die Entscheidung zu den Corona-Maßnahmen, weil sich das Gericht letztlich aus der Verantwortung gestohlen hat, indem es die einzelnen Maßnahmen keiner Prüfung unterzogen hat, sondern nur eine Pi-mal-Daumen-Gesamtschau vorgenommen hat.
Leider bedient diese Entscheidung in Kombination mit dem unglücklichen Abendessen der Richter mit der Bundesregierung im Sommer auch das Narrativ der AfD, der Verschwörungstheoretiker und sonstigen Verrückten, die diese Entscheidung nicht zu Unrecht angreifen.
Das BVerfG muss bei der Verteidigung unserer Grundrechte mutig und nicht feige sein. Jede freiheitsbeschränkende Maßnahme, die nicht sorgfältig auf ihre Eignung geprüft und unter allen Gesichtspunkten abgewogen wird, ist aufzuheben. So einfach ist das. Im Zweifel muss die Freiheit immer vorgehen. Nach dem Grundsatz zu agieren: Wir schränken das jetzt erst einmal ein, obwohl wir nicht wissen, ob das was bringt, ist keine Option sondern schlicht rechtswidrig. So hat es die Regierung aber in Teilen gemacht. Das hätte das BVerfG nicht durchgehen lassen dürfen, z.B. nächtliche Ausgangssperren, die völlig unsinnig und unverhältnismäßig sind, insbesondere wenn die Leute tagsüber in Massen zur Arbeit strömen. Mit dieser Argumentationslinie kann man in Zukunft alle verfassungsmäßig garantierten Rechte aushebeln. Das ist eine sehr gefährliche Tür, die hier geöffnet worden ist.
 
Ich empfehle zu dem Urteil den Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 3.12.21, der es meines Erachtens sehr gut auf den Punkt bringt, warum dieses Urteil so hart zu kritisieren ist:

© Dezember 2021, Stefan Müller-Römer, Alle Rechte vorbehalten

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