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Spieler bekommt Verlust von 12.000 € im Online-Casino zurückerstattet

Das Landgericht (LG) Gießen hat mit Urteil vom 21.02.2021 entschieden, dass der frühere Betreiber der Webseite „casinoclub.com“, der zur Firmengruppe Entain gehört, einem Spieler den Verlust von 12.000 € im Online-Casino zurückerstatten muss (Az. 4 O 84/20). 

Das Urteil des LG Gießen macht nochmal deutlich, dass Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlich verboten sind. 

Ein Kläger aus Hessen, der nach eigenen Angaben spielsüchtig ist, hatte im Jahr 2017 über die Webseite der Beklagten an dem Online-Glücksspiel „Live-Roulettes“ teilgenommen. Dabei hat er innerhalb nur weniger Wochen knapp 12.000 € verloren. Diese stolze Summe verlangte er nun von dem Glücksspiel-Anbieter zurück. 

Das LG Gießen entschied zu Gunsten des Klägers. In seinem Urteil stellte es fest, dass der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, um Online-Glücksspiel in Deutschland anzubieten. In Deutschland gilt laut § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) bis auf wenige Ausnahmen das Verbot für Online-Glücksspiel. Anbieter brauchen dafür eine Lizenz. 

Diese Regelung verstoße ferner nicht gegen europäisches Recht. Das Gericht stellt klar, dass auch unter dem Gesichtspunkt des Anwendungsvorranges des Europarechts § 4 Abs. 4 GlüStV uneingeschränkt anwendbar sei, da das Verbot, Online-Glücksspiele anzubieten, keinen unzulässigen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit darstelle. Dabei bezog sich das LG Gießen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, dass diese Auffassung teilt (OLG Köln, Urteil vom 10.05.2019, Az. 6 U 196/18). 

Als Folge der fehlenden Lizenz ist auch der abgeschlossene Vertrag über die Teilnahme am Online-Glücksspiel zwischen den Parteien gemäß § 134 BGB iVm § 4 Abs. 4 GlüStV nichtig und die Beklagte muss dem Spieler seine verlorenen Einsätze erstatten. 

Das Urteil ermöglicht nun vielen weiteren Spielern, sich ihr verlorenes Geld zurückzuholen. 

Neuregelungen zum Glücksspielstaatsvertrag 

Zum 01.07.2021 sollen Neuregelungen zum Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten. Zur Anbietung eines fairen Wettbewerbs und um auszuschließen, dass Glücksspielportale weiterhin illegal agieren, dürfen alle Länder unbegrenzt Konzessionen vergeben. Bisher war die Vergabe auf maximal 20 Konzessionen begrenzt.

 Außerdem soll eine ganze Reihe von Maßnahmen der Gefahr der Spielsucht vorbeugen. Beispielsweise soll es monatlich ein Einzahlungslimit von 1.000 € für jeden Spieler geben. Außerdem soll eine bundesweite Sperrdatei eingeführt werden, die Spielern auf allen Plattformen den Zugang verweigert, falls sie sich aus Eigeninitiative sperren lassen. Es soll auch weniger Live-Wetten und entsprechende Werbung für Glücksspiele geben dürfen. 

Die Rechtslage ist in Hinsicht auf das Glücksspiel ziemlich unübersichtlich. Auch durch die Gesetzesneuerungen ändert sich daran nichts. Die Neuerungen verkennen beispielsweise, dass durch die unbegrenzte Erlaubnis von Spielangeboten die bisher illegalen Betriebe eine Daseinsberechtigung erhalten und künftig legal am Markt teilnehmen dürfen. 

Dass das der Staatskasse zu Gute kommt, ist natürlich ein netter Nebeneffekt. Ob die Neuregelungen jedoch auch hinsichtlich des Spielerschutzes effektiv sind, bleibt zweifelhaft.  

© April 2021, Linda Römer, Stefan Müller-Römer; Alle Rechte vorbehalten 

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