Shurjoka erwirkt einstweilige Verfügung gegen KuchenTV
YouTube-Vorschaubild/Thumbnail verboten wg. Recht am eigenen Bild
Die bekannte links-feministische Streamerin Pia Anna Scholz, alias Shurjoka, kann gegen den umstrittenen und wegen Volksverhetzung verurteilten Streamer und HÖCKER-Mandanten Tim Heldt, alias KuchenTV, einen weiteren gerichtlichen Erfolg verbuchen:
Die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg hat ihm untersagt, in einem Vorschaubild mit der Schlagzeile „JAGT AUF SHURJOKA“ zu seinem YouTube-Video „Wir besuchen SHURJOKA in SPANDAU“ ein bearbeitetes Bildnis unserer Mandantin zu verwenden.
Was war passiert?
Schon seit 2023 führt KuchenTV öffentlich eine obsessive Hetz-Kampagne gegen unsere Mandantin, vor allem auch um damit Geld über Klickzahlen zu verdienen. Seit Mitte 2023 hat KuchenTV rund 400 verunglimpfende Videos und/oder Live-Streams über unsere Mandantin veröffentlicht. Dabei tragen viele der Videos nicht nur ihr Pseudonym „Shurjoka“ im Titel, um die nötige Aufmerksamkeit zu erzielen, sondern enthalten in den Vorschaubildern auch Bildnisse unserer Mandantin, die meist auch verfremdet bzw. verunstaltet wurden.
So war es auch im streitgegenständlichen Fall. Im Vorschaubild/Thumbnail zum Video verwendete KuchenTV eine Fotomontage, in der der Kopf unserer Mandantin auf einen anderen Körper montiert und der Mund nachträglich per Bildbearbeitung herabwürdigend geöffnet wurde. Im Hintergrund war KuchenTV in einem Auto zu sehen, aus dem er auf Shurjoka schielt. Betitelt war diese Fotomontage bzw. dieses Vorschaubild mit „JAGT AUF SHURJOKA“.
In seinem dahinterliegenden Video versucht KuchenTV sich als „Gangster-Rapper“. KuchenTV, der sich in dem Video selbst als „euer Volksverhetzer“ bezeichnet, ruft in der Hook seinen Followern zu: „Komm nach Spandau“. In Spandau befindet sich nämlich das Büro von Shurjoka.
Die 24. Zivilkammer ließ in einer sehr kurzen Begründung offen, ob es sich um ein „Bildnis der Zeitgeschichte“ nach § 23 Abs. 1 S. 1 KUG handelt, welches ohne Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden darf, weil der Verbreitung des streitgegenständlichen Bildnisses durch KuchenTV jedenfalls berechtigte Interessen von Shurjoka entgegenstünden. Denn die vorgenommene Bearbeitung des Gesichts stelle unsere Mandantin falsch dar, weil es dieses Gesicht unserer Mandantin so nicht gebe. Die weiteren rechtlich interessanten Aspekte dieses Falles griff das Gericht leider nicht auf.
Die Vorschaubildschlagzeile „JAGT AUF SHURJOKA“ in Kombination mit dem Videotitel „Wir besuchen SHURJOKA in SPANDAU“ ist natürlich eine kaum verklausulierte Aufforderung, unsere Mandantin zu jagen. Der Rechtschreibfehler „JAGT“ dürfte genauso wenig zufällig sein wie die räumliche Anordnung der Schlagzeile. Durch die Platzierung des Imperativs „JAGT“ über dem Pseudonym „SHURJOKA“ liest es sich nämlich als Aufforderung, Jagd auf unsere Mandantin zu machen.
Erfreulicherweise hat das Gericht wenigstens in diesem Fall richtig entschieden.
Höcker-Anwalt Rosenau hatte im Verfahren mit in gewohnter Weise dramatisierenden Worten wegen der von uns angegriffenen Vorschaubildgestaltung von einem „Frontalangriff auf die gesamte YouTube-Szene“ gesprochen, ohne zu reflektieren, dass sein Mandant nicht „die“ YouTube-Szene ist, sondern nur ein in der Szene bekannter YouTuber. Es geht unserer Mandantin nicht um Vorschaubilder im Allgemeinen sondern darum, sich gegen die Hetzkampagne und die damit verbundene geschäftliche Ausnutzung ihres Bildnisses und ihrer Person durch KuchenTV zu wehren.
Jeder YouTuber sollte sich merken, dass Thumbnails nicht einfach mit erkennbaren und verfremdeten Bildnissen von anderen Personen ausgestaltet werden können, weil das Recht am eigenen Bild natürlich auch in diesem Fall gilt. Dass viele YouTuber sich einfach nicht an diese Regeln halten, ändert nichts an ihrer Geltung.
Wir können daher jedem Betroffenen, dessen Recht am eigenen Bild verletzt wird, nur raten, seine Rechte durchzusetzen, um das Internet, so gut es geht, von Hass, Hetze und insbesondere von Kampagnen gegen einzelne Personen zu säubern. Die Hetzer betrachten einen Verzicht auf Gegenwehr immer als Aufforderung, ihre Hetze fortzusetzen. Für sie ist es ein Zeichen, dass ihre Angriffe erfolgreich sind. Schweigen bzw. Wegducken ist keine Lösung.
© November 2024, Stefan Müller-Römer, Philipp Selbach