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Panama Papers: Die Rechte der Betroffenen

Die Panama Papers, vertrauliche Unterlagen des panamaischen Offshore-Dienstleisters Mossack Fonseca, die infolge eines Datenlecks an die Öffentlichkeit gelangten und nach Einschätzung der beteiligten Medien legale Strategien der Steuervermeidung, aber auch Steuer- und Geldwäschedelikte, den Bruch von UN-Sanktionen sowie andere Straftaten durch Kunden des Unternehmens belegen, sind immer noch ein viel diskutiertes und brisantes Thema in der öffentlichen Diskussion.

Im Zuge dieser Diskussion hat das Internationale Konsortium investigativer Journalisten (kurz ICIJ) Namen und Adressen von mehr als 300.000 Offshore-Firmen und Trusts und angeblich dahinter stehenden Personen veröffentlicht. Allerdings sind viele dieser Daten falsch, veraltet oder betreffen sogar unschuldige Personen. Denn was in der öffentlichen Diskussion oftmals nicht erörtert wird: Die Gründung bzw. der Besitz einer Offshore-Firma ist grundsätzlich legal. Dasselbe gilt für die Eröffnung eines Bankkontos für eine Offshore-Firma oder den Einsatz von Treuhändern.

Oftmals werden Offshore-Firmen natürlich auch für illegale Zwecke genutzt, eine Verallgemeinerung sollte aber vermieden werden. Die Veröffentlichung der Daten und die damit einhergehende Prangerwirkung ist daher rechtswidrig, wenn die Rechte der Betroffenen nicht hinreichend geachtet werden.

Zu den Rechten der Betroffenen gehört, dass sie in einem journalistischen Bericht nicht namentlich genannt und auch nicht indirekt identifizierbar gemacht werden dürfen. Zudem darf über die Betroffenen nichts Falsches oder vorverurteilend berichtet werden. Auch die Hineinziehung Unbeteiligter ist darüber hinaus rechtswidrig

Die Verteidigung und Wahrung des Persönlichkeitsrechts gehört zu unseren Schwerpunkten. Sollten Sie von einer unrechtmäßigen Berichterstattung betroffen sein, beraten wir Sie gerne.

© Stefan Müller-Römer, Laura Heel, Mai 2016, alle Rechte vorbehalten

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