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Influencer-Instagram-Posts über kostenlos bereitgestellte Produkte können kennzeichnungspflichtig sein

Am 19.05.2022 ist ein neues Urteil im Bereich der Influencer-Kennzeichnungspflicht ergangen. 

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: Az. 6 U 56/21) entschied, dass ein Instagram-Post, in dem Unternehmen mittels Tap-Tags verlinkt sind, als Werbung gekennzeichnet werden muss, sofern der Influencer darin ein kostenlos erhaltenes Produkt anpreist. 

Die betroffene Influencerin hatte im Herbst 2019 in einem Post E-Books vorgestellt, die sich mit veganer Ernährung befassen. Die Influencerin selbst erhielt für diesen Post keinerlei finanzielle Gegenleistung. Ihr wurden lediglich die E-Books in dem von ihr behaupteten Wert von ca. 1.300,- € kostenlos von den Unternehmen zur Verfügung gestellt. 

Das Gericht sah in dem nicht als Werbung gekennzeichneten Beitrag eine geschäftliche Handlung, die gegen § 5a Abs. 4 UWG verstößt. Die Influencerin habe ihre Follower mit dem Post in ihrer geschäftlichen Entscheidung beeinflusst und damit ihr eigenes Unternehmen sowie auch die verlinkten Drittunternehmen gefördert. Diese Förderung der Drittunternehmen nicht kenntlich zu machen, sei unlauter. 

In dem Post fand auch keine inhaltliche Auseinandersetzung oder Bewertung der bewerbenden E-Books statt. Vielmehr habe die Influencerin die E-Books ausschließlich werbend unter Hervorhebung des außergewöhnlich hohen Rabattes angepriesen, sodass ein „geradezu prototypischer Fall des werblichen Überschusses“ vorliege.    

Gerade bei der Vermischung von privaten und kommerziellen Darstellungen auf Influencer-Profilen sei es für den Durchschnittsverbraucher ohne diese Kennzeichnung nicht erkennbar, ob es sich um Werbung handelt. Nach Auffassung des Gerichts sind selbst followerstarke Profile auf Instagram nicht stets (nur) kommerziell motiviert, sodass die Follower mittels Kennzeichnung aufgeklärt werden müssen, wenn ein etwaiges ernährungsbezogenes Engagement der Influencerin kommerziell beeinflusst ist. 

Fazit

Auch wenn Influencer einen Beitrag veröffentlichen, für den sie keine finanzielle Gegenleistung erhalten, kann der Beitrag unter bestimmten Voraussetzungen kennzeichnungspflichtig sein. Influencer müssen also darauf achten, dass sie ihre Posts richtig kennzeichnen.   

Die Rechtslage hinsichtlich der Influencer-Kennzeichnungspflicht bleibt dennoch weiter nicht sicher, weil die bereits ergangenen Gerichtsentscheidungen immer einzelfallbezogen sind und verschiedene Faktoren wie die Followerzahl oder der Begleittext unter dem Post in die Entscheidungen einfließen. Im Zweifel sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. 

© Juni 2022, Nadine Krischick, Stefan Müller-Römer 

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