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Fortuna Düsseldorf muss Künstlerin Entschädigung zahlen

Eine Kunstprofessorin hat gegen den Fußball-Bundesligisten Fortuna Düsseldorf geklagt. Das Landgericht Düsseldorf teilte die Ansicht der Künstlerin, dass Fortuna Düsseldorf das Design seiner Auswärtstrikots zu nah an ein Werk der Kunstprofessorin angelehnt hat.

Gestritten wird über ein Rautenmuster. Die Künstlerin hatte damals die U-Bahnstationen der neuen Wehrhahn-Linie mitgestaltet und dieses Muster dafür entworfen. Es befindet sich auf den Wänden des U-Bahn-Tunnels.

Die Bemühungen des Bundesligisten, einen hinreichenden Abstand zwischen dem Muster auf den Trikots und dem auf den Wänden des U-Bahn-Tunnels darzulegen, waren nicht erfolgreich, weil die Parallelen zu offenkundig waren. Eine Urheberrechtsverletzung bestehe. Nur die Höhe der Entschädigung bietet nach Auffassung des LG Düsseldorf noch Diskussionsstoff.

Die Parteien sollen sich nun in außergerichtlichen Verhandlungen auf eine Entschädigung einigen. Die Klägerin hatte ursprünglich 50.000 € gefordert, während Fortuna lediglich 15.000 € angeboten hatte. Der Bundesligist deutete bereits an, sein Angebot zu erhöhen.

Sollten die Parteien sich nicht einigen, wird es am 27. November 2019 zu einer Entscheidung durch das Gericht kommen.

© Stefan Müller-Römer, Vivian Korneh, Oktober 2019, Alle Rechte vorbehalten

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