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Forderungen der dpa Picture-Alliance wegen Bildnutzung auf Social Media

In letzter Zeit häufen sich die Anfragen von Mandanten, die eine E-Mail oder einen Brief von KSP Rechtsanwälte erhalten haben, in welchem diese Schadensersatzansprüche der dpa Picture-Alliance GmbH wegen einer „möglichen Urheberrechtsverletzung in sozialen Medien“ geltend machen und nicht selten vierstellige Beträge verlangen.

Diese Schadensersatzforderungen sind keine klassischen „Abmahnungen“, denn sie sind nicht auf Unterlassung der Rechtsverletzung, sondern auf Zahlung von Schadensersatz gerichtet.

Sind diese Forderungen berechtigt?

Ob die Forderungen berechtigt sind, kann man meist auf den ersten Blick nicht erkennen, denn die Rechteinhaberschaft wird oftmals nur pauschal behauptet, ohne dass dafür Nachweise geliefert werden.

Was allerdings in den meisten Fällen zutrifft ist die kritisierte Bildnutzung ohne Lizenz. Häufig sind es kleinere Betriebe, die z.B. für einen Facebook-Weihnachts-Post einfach ein weihnachtliches Bild aus dem Internet benutzt haben, ohne vorher die Rechte zu klären.

Einige Bildrechteagenturen suchen gezielt nach solchen Rechtsverletzungen auf Social Media-Accounts und verlangen (zu Recht) eine Vergütung der Nutzungshandlung. Was diese Forderungen so „teuer“ macht, sind häufig die Zinsen, die seit Beginn der Nutzungshandlung, also seit dem Posten des Bildes, anfallen. Da viele diese Nutzungen bereits etliche Jahre zurück liegen, werden häufig sehr hohe Zinsbeträge gefordert.

Zwar wirken diese Forderungen auf den ersten Blick wie „Abzocke“. Allerdings ist die Rechtsverletzung meist wie beschrieben erfolgt. Ignorieren sollte man diese Schreiben daher grundsätzlich nicht.

Auf keinen Fall einfach bezahlen!

Diese Forderungen sollten Sie aber auf keinen Fall einfach bezahlen. Denn häufig sind die Berechnungen zu hoch angesetzt oder beinhalten Forderungen, die bereits verjährt sind oder lediglich pauschal vorgetragen werden, wie z.B. die Dokumentationskosten.

Zwar gehören die Dokumentationskosten zum durch die Rechtsverletzung verursachten Schaden und sind entsprechend zu erstatten, wenn sie denn tatsächlich angefallen sind. Ein entsprechender Nachweis ist dem Schreiben der KSP-Rechtsanwälte in der Regel aber nicht beigefügt und wird oft auch auf Nachfrage nicht geliefert.

Zudem ist der Lizenzschaden oft pauschal und zu hoch angesetzt.

Wie hoch ein angemessener Schadensersatz ausfällt, ist dabei gemäß § 287 ZPO stets unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu bemessen. Meist lässt sich durch eine sorgfältige Einzelfallprüfung der verlangte Schadensersatz drastisch verringern.

Nicht zuletzt kann es bei lange zurückliegenden Nutzungen auch vorkommen, dass Teile der Forderung bereits verjährt sind.

Problem Facebook

Allerdings ist die Zahlungsaufforderung oft nicht das einzige Problem. Um die lizenzlose Nutzung abzustellen, muss das Bild vom Social Media-Account gelöscht werden. Dabei fällt manchmal auf, dass die Mandanten die Zugangsdaten zu ihrem Facebook-Account nicht mehr wissen oder dass diese Daten geändert wurden. So kommt zu der Zahlungsaufforderung auch noch die Verpflichtung das Bild bei Facebook zu löschen. Ohne Zugangsdaten stellt dies gelegentlich eine Herausforderung dar, denn der Facebook „Support“ versteht das Anliegen nicht immer sofort (die KI lernt wohl noch…) oder schickt auch gerne überhaupt keine Antwort.

Forderungsschreiben erhalten? Wir helfen Ihnen!

Haben Sie ein Forderungsschreiben der KSP-Rechtsanwälte erhalten, raten wir Ihnen, weder einfach zu zahlen noch das Schreiben zu ignorieren.

Wenden Sie sich unbedingt an spezialisierte Rechtsanwälte wie uns.

Wir können für Sie prüfen, ob die dpa überhaupt die behaupteten Rechte an dem Bild hat, eine angemessene Lizenzgebühr berechnen und Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite führen. In einigen Fällen konnten wird die geltend gemachten Forderungen erheblich reduzieren.

Sofern Sie die Zugangsdaten zu Ihrem Social Media-Account nicht mehr haben, helfen wir Ihnen auch bei der Klärung mit dem Plattformanbieter, sodass Sie das Bild löschen und die Rechtsverletzung beseitigen können.

© September 2025, Philipp Selbach, Stefan Müller-Römer

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