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Erneute Erfolge gegen Klagen von Sky (vertreten durch JBB und Komning)

Die Kanzleien Komning und JBB schicken weiter in großem Umfang Abmahnungen für die Sky Deutschland GmbH & KG an Gastronomen in Deutschland, die vermeintlich ohne die sogenannte „Gaststättenlizenz“ erworben zu haben, Bundesliga oder Champions League über Sky gezeigt haben (sollen).

Zunächst wird die obligatorische Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und in einem zweiten Schritt geht es häufig um Schadensersatz. Und diese Schadensersatzforderungen haben es in sich! Denn je höher Sky die Monats- bzw. Jahresgebühren für Gaststätten schraubt, desto empfindlicher werden die Schadensersatzforderungen, da als Schadensersatz – leider - die Gebühren eines vollen Jahres (!) angesetzt werden dürfen. Mittlerweile werden schon bei kleineren Bars, Cafes oder Kneipen Beträge von mehr als 5.000,- € abgerufen. Die Gerichte haben dieses Vorgehen von Sky auch bestätigt.

Doch es gilt genau hinzuschauen: Die Kontrolleure von Sky, die verdeckt in Gaststätten auftauchen und Fotos und Videos machen, dokumentieren häufig geschlossene Gesellschaften, in denen selbstverständlich weiter Live-Fußball ohne Gaststättenlizenz gezeigt werden darf. Hierbei betreten die Kontrolleure so manches Mal - unter dem Vorwand sich nach dem Weg erkundigen zu wollen oder die Toilette nutzen zu müssen - die Räumlichkeiten. Doch dies reicht nach der Rechtsprechung nicht für die Haftung wegen einer öffentlichen Wiedergabe aus!

So wurden in den letzten Wochen sowohl vor dem LG Köln als auch vor dem LG Braunschweig Klagen von Sky über mehrere Tausend Euro gegen die von uns vertretenen Gastronomen zurückgenommen, als sich herausstellte, dass in dem einen Fall der Kontrolleur lediglich nach einer Wegbeschreibung und in dem anderen Fall nach der Toilette gefragt hatte.

Gerade weil die Schadensersatzforderungen so exorbitant hoch und damit oftmals existenzbedrohend sind, verdient jeder Einzelfall eine genaue Prüfung. Es sollten keinesfalls vorformulierte Unterlassungserklärungen und/oder Schadensersatzanerkenntnisse abgegeben werden.

© Knut Schreiber, Stefan Müller-Römer, Jan. 2016, Alle Rechte vorbehalten

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