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Deutscher U21-Nationalspieler und FC-Profi Özcan von Richter beleidigt

Der 21-jährige FC-Profi Salih Özcan, der zurzeit an Kiel ausgeliehen ist, ließ sich in einer Verhandlung am Kölner Amtsgericht wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von seinem Anwalt vertreten.

Özcans Anwalt legte Einspruch gegen das Bußgeld, den Punkt in Flensburg und das Fahrverbot ein. Als der Anwalt ohne seinen Mandanten vor Gericht erschien, verärgerte das Richter Krämer wohl so sehr, dass er das Bußgeld unter anderem mit dem Satz: „Wenn dieser Pisser nicht mal kommt, diese Pissnelke…“ bestätigte.

Grund für den Ärger des Richters sei gewesen, dass der Termin mehrere Male auf Wunsch des FC-Spielers verlegt worden war. Laut Stellungnahme des Präsidenten des Amtsgerichts Köln, Henning Banke, hat der Amtsrichter jedoch eingesehen, dass sein Verhalten nicht in Ordnung war. Er hat vor, sich bei Özcan zu entschuldigen.

Der Präsident nimmt den Amtsrichter in Schutz. Es handele sich  um ein einmaliges Fehlverhalten. Ob dem wirklich so ist, wissen wohl nur die Kollegen, die öfter mit diesem Richter zu tun haben.

Mit einer Anzeige wegen Beleidigung hat Richter Krämer erstaunlicherweise nicht zu rechnen. Wie der Anwalt Özcans mitteilte, gehe er nicht davon aus, dass der Fußballer an einer Strafverfolgung interessiert sei.

Falls Özcan tatsächlich auf die Strafverfolgung verzichtet, hat der Kölner Amtsrichter Glück. Denn es liegt ohne Frage eine Beleidigung vor, die eigentlich auch geahndet werden sollte, weil gerade Richter eine Vorbildfunktion haben sollten. Erfüllen sie diese nicht, müssen sie in ihre Schranken gewiesen werden, um die Integrität der Justiz zu wahren. Die Eignung eines Amtsrichters, der sich so wenig im Griff hat, darf zu Recht in Zweifel gezogen werden.

Als ein Eishockey-Fan Polizisten als Arschlöcher bezeichnete, musste er 400 € Strafe zahlen; die Beleidigung einer Staatsanwältin als „Hure“ wurde sogar mit 3.000 € geahndet.

Was hätte wohl unser mit Beleidigungen offensichtlich großzügiger Amtsrichter zu erwarten? Angesichts seiner Äußerung als Richter in einem Gerichtsverfahren dürfte er eigentlich auch nicht unter 3.000,- € davon kommen.

© Stefan Müller-Römer, Vivian Korneh, Oktober 2019, Alle Rechte vorbehalten

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