Corona-Krise – Was passiert mit Verträgen?
Der Corona-Virus sorgt nicht nur medizinisch für Durcheinander, sondern hat auch wirtschaftlich sehr problematische Auswirkungen.
Das in der Öffentlichkeit schon intensiv diskutierte Mietvertragsthema ist für jeden einzelnen Unternehmer noch längst nicht gelöst. Sie müssen handeln und schnell Entscheidungen treffen, die Sie nicht ohne juristischen Rat treffen sollten.
Zwar können Sie momentan nicht gekündigt werden, wenn Sie die Miete nicht zahlen. Aber es entstehen nicht unerhebliche Verzugskosten, wenn Sie keine individuelle Vereinbarung mit Ihrem Vermieter treffen.
Wenn Ihr Geschäft aktuell zusammenbricht (z.B. weil Sie eine Headhunting-Agentur, ein Reisebüro, einen Friseursalon oder eine Gaststätte betreiben) und Sie der Meinung sind, dass Sie deswegen zu Recht die Miete nicht zahlen, dann unterliegen Sie einem Irrtum. Grundsätzlich tragen sie das Risiko der Nutzung der Räumlichkeiten, nicht Ihr Vermieter. Der Vermieter erfüllt seine Verpflichtungen mit dem Bereitstellen nutzbarer Räume. Alles andere ist Ihr Problem.
Als Vermieter haben Sie möglicherweise das Problem, dass Sie finanziert haben und Ihre Bank bedienen müssen, obwohl Sie keine Miete mehr bekommen. Das sind alles ernste Probleme, die Sie angehen müssen.
Bei geplanten Veranstaltungen müssen Kündigungsmöglichkeiten geprüft werden. Auch die Anpassung des Vertrages oder ein Rücktritt kann wegen der Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen. Auch diese Fragen sollten Sie sofort angehen.
Rufen Sie uns gerne an. Wir sind trotz Corona-Krise voll einsatzbereit.