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Berichterstattung über Liebesleben von Luke Mockridge zulässig

In seiner Entscheidung vom 02.08.2022, Az. VI ZR 26/21, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Berichterstattung der BILD-Zeitung über das Liebesleben und den Beziehungsstatus des Comedians Luke Mockridge zulässig war.

Anlass hierzu hatten Urlaubsbilder gegeben, die Luke Mockridge bei Instagram postete. Seine angebliche Liebesbeziehung, Ines Anioli, hatte zur selben Zeit ebenfalls Urlaubsbilder bei Instagram gepostet. Die von beiden Personen veröffentlichten Bilder zeigten ähnliche Orte. Hieraus schlussfolgerte die BILD-Zeitung, dass eine Beziehung zwischen beiden Personen besteht und berichtete in BILD-Manier hierüber.

Gegen diese Berichterstattung wandte sich Luke Mockridge auf gerichtlichem Wege. Während die Vorinstanzen ihm noch Recht gaben und die Berichterstattung wegen eines rechtswidrigen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrechts von Luke Mockridge als unzulässig werteten, war der BGH anderer Ansicht.

Der BGH erörtert in seiner Entscheidung die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dabei ist, so die Richter, das Interesse des Betroffenen am Schutz seiner Persönlichkeit mit dem in Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK verankerten Recht auf Meinungsfreiheit des Berichterstatters abzuwägen. Dabei ist insbesondere das berechtigte Informationsinteresse der Öffentlichkeit maßgeblich. Von erheblicher Bedeutung ist dabei die Rolle des Betroffenen in der Öffentlichkeit auf Seiten des Berichtenden sowie die Intensität des Eingriffs auf Betroffenenseite.

Die Abwägung fällt hier zugunsten der Presse aus. Luke Mockridge steht als Comedian und TV-Moderator im Interesse der Öffentlichkeit. Ein Informationsinteresse an seinem Liebesleben habe er – so der BGH - durch sein eigenes Verhalten begründet. So hat er mehrfach in Interviews über sein Liebesleben und seinen Beziehungsstatus gesprochen und hierdurch die Öffentlichkeit gesucht sowie sein Image gepflegt. Außerdem seien Beziehungsprobleme, sowie Dating- und Sex-Themen Inhalt seiner Auftritte als Comedian gewesen, wodurch das Öffentlichkeitsinteresse ebenfalls gestiegen  und befördert worden sei. Die Tatsache, dass er Urlaubsfotos zur selben Zeit und an einem ähnlichen Ort gepostet hat, wie Ines Anioli, habe weiteren Anlass zur Diskussion in der Öffentlichkeit gegeben.

Das Interesse von Luke Mockridge am Schutz seiner Privatsphäre sei zwar nicht ohne Bedeutung, es gehe immerhin um seine Intimsphäre. Allerdings sei Luke Mockridge gerade nicht um die Geheimhaltung seines Liebeslebens bemüht, sodass sein Interesse an dem Schutz seiner Privatsphäre in diesem Fall als gering einzuschätzen sei.

© September 2022, Joshua Müller, Stefan Müller-Römer

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