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Achtung, Blitzer!

Wegen Überschreitung des Tempolimits geblitzt zu werden, kann mittlerweile sehr teuer werden. Denn oft werden Blitzer nicht an Gefahrenstellen (z.B. Schulen) aufgestellt, sondern an Stellen, die die Aufmerksamkeit aus anderen Gründen erfordern (z.B. kurvige Streckenführung oder Straßen in der Stadt). In diesen Fällen permanent auf den Tacho zu schauen, gerade in 30er-Zonen, ist nicht nur schwierig sondern geradezu gefährlich, weil die Aufmerksamkeit auf die Straße und nicht auf den Tacho gerichtet sein sollte. In diesen Fällen will man nur gerne abkassieren. Dieser Zweck ist offensichtlich illegitim.

Mit der Nutzung einer Blitzer-App (z.B. blitzer.de) lässt sich dies weitgehend vermeiden. Aber bei der Benutzung der App ist Vorsicht geboten!

Denn die Nutzung von Radarwarnern und Blitzer-Apps ist in Deutschland aktuell (noch) verboten. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld in Höhe von 75 € und einem „Punkt in Flensburg“ geahndet werden. Geregelt ist das Ganze in § 23 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach darf der Fahrzeugführer kein technisches Gerät betreiben oder sogar nur betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder sogar zu stören. Dies betrifft Radarwarngeräte. Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden. Diese Regelung soll laut Rechtsprechung jedes andere Gerät, also auch ein Handy mit einer Blitzer-App, erfassen.

Aus unserer Sicht ist diese Vorschrift und diese Auslegung unsinnig und bedenklich.

Denn Blitzerwarnungen sind weder generell verboten noch schädlich. So wird auch im Radio durchgegeben, wo geblitzt wird und auch die Polizei kündigt regelmäßig schriftlich ihre mobilen Blitzerstandorte an. Begründet wird dies damit, dass die Ankündigung regelmäßig den positiven Effekt haben wird, dass sich die Fahrer an dieser Stelle an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten. Da die mobilen Blitzer – angeblich – immer an Gefahrenstellen aufgestellt werden, entspricht das dem Ziel der Verkehrsüberwachung. Folgerichtig müssten auch Radarwarner und Blitzer-Apps auf dem Handy rechtmäßig sein.

Die unterschiedliche rechtliche Würdigung zwischen Blitzer-Apps auf dem Handy oder anderen Geräten und Radioansagen oder Zeitungsinformationen ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, weil die Bekanntgabe von Blitzerstandorten der Verkehrssicherheit dient. Wenn das Ziel in der Beachtung der jeweils vorgeschriebenen Geschwindigkeit besteht, dann ist die Blitzer-App definitiv ein Mittel, dass diesem Ziel dient.

Natürlich darf der Fahrer während der Fahrt nicht durch die Bedienung der App abgelenkt werden. Die App muss aber gar nicht bedient, sondern nur einmal vor Fahrtantritt eingestellt werden. Danach funktioniert sie ohne weitere Bedienung. Außerdem gilt: Wenn das Handy in einer Halterung ist, dann muss eine Blitzer-App genauso bedient werden dürfen wie ein Navigationsgerät. 

Zulässig soll es laut Rechtsprechung sein, wenn der Beifahrer eine solche App auf seinem Handy nutzt. Er darf den Fahrer dann nur nicht warnen. Diese Rechtsprechung ist nicht nur realitätsfremd sondern albern.  Denn der Nachweis lässt sich praktisch nicht führen.

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