+49 (0) 221 - 290270-40
info@medienrechtsanwaelte.de

Abmahnung von SKY erhalten? Wir helfen!

Sie sind Gaststättenbetreiber und jetzt wirft man Ihnen vor, Sie hätten verbotenerweise Bundesligaspiele über den Sender SKY in Ihrer geöffneten (wichtig!) Gaststätte ausgestrahlt? Dann sind Sie nicht alleine.

SKY hat sich von der DFL bis einschließlich 2016/17 die Rechte gesichert, als einziges Unternehmen Abonnementverträge für Gewerbe und Vereine zur Ausstrahlung von Live-Bundesligaspielen abzuschließen. Damit ist SKY auf diesem Gebiet Monopolist.

SKY lässt über die Rechtsanwaltskanzleien Komning und JBB in großer Zahl Gastwirte wegen der angeblichen Verletzung von Urheberrechten durch die unberechtigte Ausstrahlung von Bundesligaspielen über das Sendesignal von SKY abmahnen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schadensersatz in erheblichem Umfang – nämlich der Abogebühr im Falle des Abschlusses eines SKY-Abos zur Mindestvertragslaufzeit. Dies ist nach unserer Meinung bereits unverhältnismäßig, da dadurch Gastwirte, die nur ein Fußballspiel – oder sogar nur Teile davon – gezeigt haben, genauso gestellt werden sollen, wie Abonnenten, die ein Jahr lang SKY und damit theoretisch Hunderte Fußballspiele zeigen konnten. Leider machen viele Gerichte aber derzeit (noch) die Praxis von SKY die Mindestvertragslaufzeit als Schadensersatz anzusetzen mit. Wenn der Abgemahnte bereit ist, für die Zukunft einen Abonnementvertrag für Gewerbe und Vereine zu unterzeichnen, reduziert SKY oftmals deutlich den Schadensersatz.

Wird von Gastwirten bestritten, das Programm ausgestrahlt zu haben, folgt jedoch meist sofort ein Gerichtsverfahren. Hierbei wird dann u.a. die eidesstattliche Versicherung eines Kontrolleurs vorgelegt, der bei seinem Testbesuch mit eigenen Augen das SKY-Logo auf dem Bildschirm gesehen haben will.

Nun war es in einem von uns betreuten Fall aber so, dass die Wirtin nicht etwa Fußball über SKY sondern öffentlich-rechtliches Fernsehen gezeigt hat. Dort lief nach der Erinnerung der Gäste zum streitgegenständlichen Zeitpunkt auch kein Fußball, sondern Basketball. Anstelle der von dem Kontrolleur angegebenen 40 Gäste, befanden sich in der Kneipe zu dem Zeitpunkt auch lediglich 8 Gäste.
In der mündlichen Verhandlung auf den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung wurde dann der Kontrolleur vernommen, der - abenteuerlich - berichtete wie er sich in jeder Kneipe ca. 3 Minuten aufhalte und dann weitere 3 Minuten benötige, um zur nächsten Kneipe zu fahren und sich dabei (während der Fahrt!) Aufzeichnungen über die zuvor besichtigte Gastwirtschaft mache. Einige Sachen spreche er auch auf sein Diktiergerät. Die Tonbänder lösche er vor dem nächsten Spieltag. Auf Fragen des Gerichts teilte er mit, dass er circa 20 Kneipen an einem Spieltag kontrolliere und pro Monat ca. jeden zweiten Spieltag im Einsatz sei. Trotz der schnellen Hochrechnung des Gerichts, dass er bei 17. Spieltagen dann 340 Kneipen kontrolliere, blieb er dabei, dass er sich an jeden einzelnen Fall erinnern könne. Eine Provision erhalte er für „positive Kontrollen“ nicht. Der Kontrolleur zeigte bei seiner Aussage erhebliche Gedächtnislücken und hat sich am Ende in seinen eigenen Aussagen verstrickt, was bei Gericht nicht überzeugend ankam. Die einstweilige Verfügung wurde daraufhin von der Kammer aufgehoben.

In einem anderen Fall hatte sich der Kontrolleur Zutritt zu einer geschlossenen Kneipe verschafft, weil er sich scheinbar nach dem Weg zu einem anderen Ort erkundigen wollte. Der Inhaber schaute privat mit seiner Frau Fußball und wurde verklagt. Auch diese Klage wurde von Sky nach entsprechendem Hinweis des Gerichts dann zurückgenommen.

Es gibt also durchaus Chancen, sich mit fachkundiger (!) anwaltlicher Hilfe gegen die horrenden Forderungen von SKY zur Wehr zu setzen. Es empfiehlt sich keinesfalls, die Abmahnung unbeantwortet zu lassen oder lediglich den Vorwurf abzustreiten, da so das Risiko bleibt, eine einstweilige Verfügung zu kassieren. Diese aus der Welt zu schaffen, kann teurer und schwieriger sein, als direkt richtig auf die Abmahnung zu reagieren.

Wenden Sie sich gerne an uns. Wir wissen, was zu tun ist und haben schon einige Verfahren gegen Sky erfolgreich gestaltet.

© Knut Schreiber, Stefan Müller-Römer, Mai 2016, Alle Rechte vorbehalten

Zurück


© 2022 Müller-Römer Rechtsanwälte