· zu "Wissenswertes"
Abmahnungen jetzt auch für türkische Rechtsinhaber

Die Münchner Kanzlei Demrici & Dr. Nal mahnt neuerdings Urheberrechtsverletzungen an Werken türkischer Musiker ab. Beauftragt ist sie dafür nach eigenen Angaben vom türkischen Musikverband.

Nach im Internet kursierenden Angaben werden angeblich Abmahnungen rausge-schickt, in denen ein Streitwert in Höhe von 3 Mio. € angegeben wird und daraus berechnet eine Anwaltsvergütung von über 13.000,- € gefordert wird.

Hiervon sollten Sie sich nicht einschüchtern lassen. Das OLG Köln nimmt für ein Musikstück einen Gegenstandswert von 3.000,- € an. Und das ist - nach unserer Auffassung - schon hoch angesetzt!

Ferner ist bei Filesharing-Fällen davon auszugehen, dass die Geschäftsgebühr lediglich in Höhe von 0,3 zu erstatten ist. Hieraus ergäben sich tatsächlich zu erstattende Rechtsanwaltskosten von 80,97 €.

Aufgrund der Tatsache, dass hier wider besseren Wissens eine viel zu hohe Gebühr eingefordert wird, kann die Erstattungspflicht wegen Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung auch ganz entfallen.

Für eine Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema internationale Rechteinhaber finden Sie hier.

© Verena Rigtering, Stefan Müller-Römer, März 2010, Alle Rechte vorbehalten

 
Kanzlei | Anwälte | Service | Portfolio
www.rechtsanwalt.com