Der Screenshot als Beweismittel
In Verfahren wegen illegalen Downloads von Filmen, Musik und Software und wegen unberechtigter Nutzung von urheberrechtlich geschützten Bildern werden zum Beweis gerne Screenshots vorgelegt, auf denen dann das illegale Verhalten dokumentiert sein soll.
Die Screenshots sollen beweisen, dass der Internet- Anschlussinhaber über eine IP-Adresse mit einem bestimmten Filesharing Client (z.B. eMule, BitTorrent, Vuze, Azureus etc.) eine Datei angeboten hat.
Diese Screenshots werden von den meisten Gerichten ohne irgendwelche Zweifel akzeptiert.
Das Landgericht Hamburg hat allerdings bereits vor einiger Zeit festgestellt, dass Screenshots zur Beweisführung ungeeignet sind (Urteil vom 14.03.2008, Az. 308 O 76/07).
Dass ein Screenshot leicht zu fälschen ist und damit Manipulationsgefahr besteht, haben die schwedischen Filesharingaktivisten Piratbyran mit einem Screenshot-Generator bewiesen.
Auf ihrer Webseite bieten sie ein Formular an, in welches man einen beliebigen Namen, eine IP-Adresse sowie einen Filesharing Client und eine Musik-/Filmdatei eingeben kann. Im Handumdrehen lässt sich so ein Screenshot generieren, der dann das illegale Angebot dokumentiert.
Hier geht’s zum Screenshot- Generator: http://www.piratbyran.org/bevismaskinen/
© Verena Rigtering, Jan. 2010, Alle Rechte vorbehalten |