Checkliste für (Bewertungs-) Portalbetreiber auf Basis des Spickmich-Urteils
BGH v. 23.06.2009, Az. VI ZR 196/08
- Schaffung eines nicht öffentlichen sondern nur eingeschränkten Benutzerkreises
- Zum Portal sollten nur registrierte Nutzer Zugang haben.
- Ein Anmeldeverfahren mit einer Kombination aus E-Mailadresse und Passwort.
- Nur einmalige Anmeldung mit einer E-Mailadresse.
- Nutzer können nach Anmeldung anonymisiert Bewertungen abgeben.
- Bewertungen
- Betroffene müssen die Möglichkeit haben, beim Betreiber gegen unzulässige und beleidigende Äußerungen vorzugehen.
- Rechtswidrige Beiträge sind vom Betreiber zu löschen.
- Installation eines „Hier stimmt was nicht“-Buttons, um sofort Verstöße zu melden.
- Forumsinterne Bewertungen dürfen nicht öffentlich über z.B. „google.de“ auffindbar sein.
- Die Bewertungskriterien bzw. Äußerungen dürfen keine „An-den-Pranger-stellen“-Wirkung haben und nicht den Rang einer Schmähkritik erreichen.
- Bewertungen dürfen Meinungsäußerungen und Werturteile aufweisen, wobei eine Abgrenzung zu Tatsachenbehauptungen problematisch sein kann (Beispiel: „Er ist kriminell.“ - Besser: „Nicht alles, was er macht, scheint korrekt zu sein.“)
- Daten der Betroffenen
- Namen sind unproblematische Daten, die genannt werden dürfen, insbesondere wenn sie ohnehin schon öffentlich zugänglich sind.
- Bewertungen sind auch ohne Zustimmung des Betroffenen möglich.
- Im Rahmen der informationellen Selbstbestimmung haben Daten abgestufte Schutzwürdigkeiten:
- Intime Details (streng)
- Soziale Details, berufliches Wirken, Besuch von öffentlichen Veranstaltungen (weniger streng)
- Wenn das Forum redaktionell-journalistisch gestaltet ist, gilt sofern es als „elektronische Presse“ bezeichnet werden kann, das Medienprivileg (§ 41 I BDSG). Dann ist das Portal von der Einhaltung der Datenschutzvorschriften weitgehend freigestellt. Im Falle von „Spickmich.de“ wurde die Anwendung aus Mangel an journalistischer Arbeit abgelehnt.
- Ob ggf. die Betroffenen von der Bewertung in Kenntnis gesetzt werden müssen, bleibt noch offen.
© Stefan Müller-Römer, August 2009, Alle Rechte vorbehalten |