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Vorsicht vor Fake-Rechnungen nach Markenanmeldungen

Immer wieder werden Fake-Rechnungen versendet, in denen zur Bezahlung von Dienstleistungen z.B. im Bereich Marken- und Geschmacksmuster aufgefordert wird.

Erst kürzlich wurde dem Inhaber einer jüngst von uns beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum  - kurz „EUIPO“ - angemeldeten Marke eine Fake-Rechnung vom „EUOIP“ übersandt. Der Markeninhaber sollte für seine Markenanmeldung einen Betrag i.H.v. 2.399,99 € zahlen.

Auf den ersten Blick ist für den Laien nicht immer erkennbar, dass es sich um eine Fake-Rechnung handelt, weil in der Rechnung Bezug auf die tatsächlich erfolgte Markenanmeldung genommen wird und auch die korrekten Daten angegeben sind.

Dass diese Daten nach Veröffentlichung der Marke im Register für jeden einsehbar sind, wird dabei oft nicht bedacht.

Auf den zweiten Blick allerdings wird klar, dass es sich bei dem Rechnungssteller nicht um das EUIPO selber handelt. Im vorliegenden Beispiel wurden die Buchstaben lediglich clever zu „EUOIP“ vertauscht.

Zudem versendet das EUIPO niemals Rechnungen oder Schreiben, in denen zur direkten Zahlung von Dienstleistungen aufgefordert wird, sondern immer nur Gebühreninformationen.

Nach Eingang einer EU-Markenanmeldung erhält der Anmelder vom echten EUIPO lediglich eine Empfangsbestätigung, in der erläutert wird, dass die Gebühr für die Markenanmeldung innerhalb eines Monats ab dem Tag der Einreichung der Anmeldung zu zahlen ist. Es wird sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Rechnungen versendet werden.

Auf seiner Website warnt das EUIPO auch vor Fake-Rechnungen und hat eine Liste mit zahlreichen solcher Fake-Rechnungen veröffentlicht. Das Gleiche gilt übrigens auch für das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt). Es warnt auf seiner Website ebenfalls vor irreführenden Zahlungsaufforderungen.

Hat ein Anwalt für Sie die Anmeldung der Marke vorgenommen, erhalten Sie ohnehin keine unmittelbare Post vom EUIPO oder dem DPMA.

Sollten also auch Sie nach Eintragung eine Rechnung erhalten haben, überprüfen Sie vor Zahlung erst sorgfältig, ob diese tatsächlich aus der angegebenen bzw. einer amtlichen Quelle stammt. Wenn Sie unsicher sind, zahlen Sie keinesfalls, sondern fragen uns oder das jeweilige Amt.

© Stefan Müller-Römer, Nadine Krischick, April 2023

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