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Erfolgreich gegen die BILD-Zeitung – im Namen von FC-Fans

Die BILD-Zeitung verwendete in ihrer Ausgabe vom 28.11.2016 ein Foto, das ein Mitglied des Fanclubs „Rote Böcke“ zwei Tage zuvor während des Heimspiels des 1. FC Köln gegen den FC Augsburg von der Nordkurve aus gemacht hatte und dann umgehend auf die Website des Fanclubs www.roteboecke.koeln hochgeladen hatte.

Auf dem Foto zu sehen, war ein Spruchband der FC-Fans vor dem Zaun der Südkurve mit dem Inhalt:

„GRÜNGÜRTEL MIT FC ODER MIT GÜRTELN AUF GRÜNE! :)“

Die BILD-Zeitung verwendete jedoch nicht nur das Foto des Fanclubmitglieds, ohne den Urheber zu nennen, sondern veränderte es sogar noch. Der Bildausschnitt wurde so verkleinert, dass der Smiley am Ende des Satzes, der zum Ausdruck bringen sollte, dass der Satz nicht ganz ernst gemeint war, nicht mehr sichtbar war. Einsehbar ist dieser Vorgang auch in einem Artikel des Bildblogs (http://www.bildblog.de/83912/bild-beschneidet-foto-und-urheberrecht/).

Das so beschnittene Foto passte dergestalt besser zu der typisch aggressiven BILD-Überschrift zum Artikel „FC-Fans drohen Grünen mit Prügel“.

Da der Urheber des Fotos dieses Vorgehen selbstverständlich in keiner Weise tolerieren wollte, wandte er sich an unsere Kanzlei.

Wir mahnten die Herausgeberin der BILD-Zeitung, die Axel Springer SE, ab und forderten sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Schadensersatz und Abmahnkosten auf.

Der Aufforderung kam die Axel Springer SE nach und gab die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und zahlte sowohl Schadensersatz als auch Abmahnkosten. Ein Sieg auf ganzer Linie.

Über unseren Erfolg für unseren Mandanten und somit auch für die „Roten Böcke“ wurde sodann vielfach im Internet berichtet (http://www.bildblog.de/84519/wo-ein-klaeger-da-eine-unterlassungserklaerung/ und http://www.effzeh.com/fc-fanklub-gewinnt-juristisch-gegen-bild/)!

In einem weiteren Verfahren vertreten wir einen FC-Anhänger wegen massiver Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte gegen BILD. In der ersten Instanz waren wir schon erfolgreich. Aber – wie fast immer – geht die BILD natürlich in Berufung, weil sie das von ihr begangene Unrecht nicht einsehen will.

Sollten Sie ebenfalls von Urheberrechtsverletzungen und/oder Presseberichterstattungen der BILD oder auch anderer Publikationen betroffen sein, können Sie sich immer vertrauensvoll an uns wenden. Wir agieren schnell und scharf, um Ihre Rechte durchzusetzen. Das Urheber- und Presserecht ist eine unserer Kernkompetenzen.

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