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Marken- und Designrecht, Wettbewerbsrecht

  • Werbung + Marketing Ihres Unternehmens rechtssicher gestalten
  • Marken­anmeldungen vornehmen inkl. europaweiter Vorab-Recherche
  • Markenstreitigkeiten lösen
  • Abgrenzungsvereinbarungen

Marken- und Designrecht

Das Marken- und das Designrecht sind klassische Bestandteile des Schutzes geistigen Eigentums – in Deutschland aufgrund des regelmäßig geschäftlichen Schutzzwecks gerne auch als „Gewerblicher Rechtsschutz“ bezeichnet.

Sowohl Marken als auch Designs müssen zur Erlangung des Schutzes grundsätzlich registriert und eingetragen werden. Dies kann entweder ausschließlich in Deutschland oder aber EU-weit oder weltweit geschehen. Wir führen Sie durch den Eintragungsprozess und übernehmen selbstverständlich auch den späteren Schutz Ihrer Marke oder Ihres Designs bei Verletzungen Ihrer Rechte. Wir setzen Ihre Ansprüche durch.

Wenn Sie Ihrerseits infolge einer behaupteten Marken- oder Designrechtsverletzung in Anspruch genommen werden, verteidigen wir Sie gegen den Angriff, indem wir prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind. Denn die mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen verbundenen Kosten können empfindlich hoch sein.

 

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht besteht zum einen aus dem Unlauterkeitsrecht und zum anderen aus dem Kartellrecht. Für die Mehrzahl der Unternehmen ist das im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelte Unlauterkeitsrecht von größerer praktischer Relevanz als das Kartellrecht. Denn bereits das Nichteinhalten von Formalien auf der firmeneigenen Website kann einen abmahnfähigen Wettbewerbsrechtsverstoß bedeuten. Das UWG stellt ein „scharfes Schwert“ gegen vielerlei Varianten des unlauteren Verhaltens von Wettbewerbern dar. Wiederholte Wettbewerbsrechtsverletzungen können hohe Vertragsstrafe nach sich ziehen und einstweilige Verfügungen sind schnell erwirkt. Daher will das eigene Vorgehen – gleich ob als Angreifer oder Verteidiger – wohlüberlegt sein. Wir helfen Ihnen.

 

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